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Red. Gazeta Warszawska
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Juli 2024 Deutsch-Polnischer Aktionsplan PRÄAMBEL Polen und Deutschland sind Nachbarn, strategische Partner in der Europäischen Union und Verbündete in der NATO. Neben unserer intensiven politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Vernetzung verbindet uns auch der enge Austausch zwischen unseren Bürgerinnen und Bürgern. Die Regierungen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland erklären ihre Bereitschaft, ihre engen Beziehungen auf allen Ebenen fortzuführen und weiter zu verbessern. Wir möchten unsere Zusammenarbeit weiter ausbauen und damit zum Wohle unserer Gesellschaften ebenso beitragen wie zum Wohlstand ganz Europas. Seit der Unterzeichnung des Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit am 17. Juni 1991 wird der zivilgesellschaftliche Dialog von zahlreichen deutsch-polnischen Institutionen getragen bzw. unterstützt. Wir sprechen ihnen unsere Anerkennung dafür aus, dass sie unsere Bürgerinnen und Bürger zusammenbringen und Vertrauen aufbauen, und sichern ihnen zu, ihre Aktivitäten auch in Zukunft zu unterstützen. Die polnische Gemeinschaft in Deutschland und die deutsche Minderheit in Polen spielen hierbei eine bedeutende Rolle. Polen und Deutschland teilen den Wunsch, gemeinsam einen Beitrag zur laufenden Debatte über die Zukunft der Europäischen Union zu leisten. Unser Ziel ist eine starke Europäische Union, die die globalen Herausforderungen meistern und allen EU- Bürgerinnen und -Bürgern Sicherheit bieten kann. Die Europäische Union wurde mit dem Ziel gegründet, den Frieden auf unserem Kontinent zu sichern. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine hat uns in der denkbar brutalsten Weise daran erinnert, von welch fundamentaler Bedeutung dieses Ziel ist, und damit dringlich vor Augen geführt, dass Europa in der Lage sein muss, sich selbst zu verteidigen. Der Krieg in unserer unmittelbaren Nachbarschaft hat die deutsch-polnischen Beziehungen damit um eine Dimension erweitert. Beide Regierungen bekräftigen, dass sie die konkrete Unterstützung der Ukraine fortsetzen werden, insbesondere auf politischer, finanzieller, militärischer und humanitärer Ebene. Gemeinsam haben wir das Ziel, überzeugende Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit zu finden und unsere europäische Zukunft zu gestalten, ohne dabei die Vergangenheit zu vergessen. Wir sind uns bewusst, dass Erinnerung und Aussöhnung in den deutsch-polnischen Beziehungen ihren festen Platz haben müssen. Aussöhnung ist ein Prozess, der keinen Schlussstrich erlaubt. Er wird an die nächste Generation weitergegeben und stets aufs Neue erfahren. Die Regierungen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland sind fest entschlossen, durch konkretes Handeln die Erwartungen ihrer Bürgerinnen und Bürger 2 zu erfüllen und haben sich daher bei den diesjährigen Regierungskonsultationen am
Ausrichtung unserer Zusammenarbeit niedergelegt ist und der ein ganzes Bündel neuer Initiativen und Projekte umfasst. 3 ZUSAMMENARBEIT IN BILATERALEN ANGELEGENHEITEN Die deutsch-polnischen Beziehungen zeichnen sich durch eine hohe Dynamik aus. Eines ihrer Hauptziele besteht darin, gemeinsame Standpunkte zu den entscheidenden europäischen Politik- und Sicherheitsfragen zu entwickeln. Der Dialog wird in einer Atmosphäre des wechselseitigen Vertrauens geführt. Unsere Partnerschaft ist unverzichtbar, um Lösungen im Interesse beider Seiten zu entwickeln. Wir bekräftigen unseren Willen, die Zusammenarbeit in den bestehenden Formaten fortzusetzen, insbesondere die Regierungskonsultationen, die wir regelmäßig abhalten werden, um den aktuellen Stand der interministeriellen Zusammenarbeit einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen und ihre kurz- und mittelfristigen Ziele für die Zukunft festzulegen. Wir bringen unseren Willen zum Ausdruck, neue Mechanismen für bilaterale Konsultationen einzuführen, beispielsweise gemeinsame Treffen der Außen- und Verteidigungsminister bzw. -ministerinnen. Die Rolle der Geschichte Die Vergangenheit spielt für die deutsch-polnischen Beziehungen eine besondere Rolle. Der Zweite Weltkrieg und die Untaten und Verbrechen, die die deutschen Aggressoren in der NS-Zeit an Polinnen und Polen begangen haben, sind im historischen Gedächtnis noch ausgesprochen präsent. Für viele Polinnen und Polen zählen diese Erinnerungen zur kollektiven Identität. Die beiden Regierungen führen einen intensiven Dialog über Maßnahmen zur Unterstützung für die noch lebenden Opfer des deutschen Angriffs und der Besatzung in den Jahren 1939 bis 1945, des Gedenkens sowie der Sicherheit. Eine wichtige Rolle in diesem Prozess wird die Stiftung Deutsch-Polnische Aussöhnung spielen. Vor diesem Hintergrund legen wir besonderen Wert auf die Gründung eines Deutsch- Polnischen Hauses im Zentrum Berlins zur Erinnerung an die polnischen Opfer des Zweiten Weltkriegs. Zudem legen wir besonderen Wert auf die schnellstmögliche Fertigstellung eines Projekts, das an einem zentralen Standort in Berlin in würdiger Weise an die polnischen Opfer des Zweiten Weltkriegs erinnert. Im Rahmen des Deutsch-Polnischen Hauses sollte insbesondere ein Denkmal für die polnischen Opfer der deutschen Besatzung Polens von 1939 und 1945 errichtet werden. Dieses Denkmal wird durch einen informativen Teil in Form einer Dauerausstellung erweitert, die ein umfassendes Bild der deutschen Besatzung Polens zeichnet. Wir erkennen die Anstrengungen und die jahrelange Arbeit an, die polnische und deutsche Fachleute und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in das Projekt eines deutsch-polnischen Geschichtsschulbuches mit dem Titel „Europa – Unsere Geschichte“ investiert haben. Wir verpflichten uns, die breite Verwendung des Schulbuches als Unterrichtsmaterial in polnischen und deutschen Schulen zu fördern. 4 Wir arbeiten daran, die Zusammenarbeit in der Erinnerungspolitik zu stärken, unter anderem mit dem Europäischen Netzwerk Erinnerung und Solidarität (ENRS). Wir werden gemeinsam noch stärker darauf hinarbeiten, dass weitere europäische Länder sich am ENRS beteiligen. Wir unterstützen die Zusammenarbeit der Staats- und Bundesarchive beider Länder, insbesondere der Staatlichen Archive Polens (Naczelna Dyrekcja Archiwów Państwowych) und des Bundesarchivs. Die verbesserte Zusammenarbeit kann die Recherche zu Sammlungen, die verschiedenen Möglichkeiten der beiderseitigen Nutzung von Ressourcen und digitalen Kopien, die Sicherung von Sammlungen und das Management einer modernen digitalen Dokumentation umfassen. Die polnische Seite wird zu einer Konferenz der aktuell in Polen und Deutschland existierenden Museen und Gedenkstätten einladen, die an im Zweiten Weltkrieg verübte Verbrechen erinnern. Die Konferenz wird sich zu einer Plattform für Fachleute entwickeln, die dem Austausch von Erfahrungen beim Schutz und Management von Gedenkstätten dient (Dialog, Informationsaustausch, Zusammenarbeit, Erarbeitung von Programmen, Formulierung von Empfehlungen für die Zukunft entsprechender Einrichtungen und für ihre Organisatoren). Deutsche Minderheit in Polen und polnische Gemeinschaft in Deutschland Die Beziehungen zwischen der deutschen Regierung und der polnischen Gemeinschaft in Deutschland sowie zwischen der polnischen Regierung und der deutschen Minderheit in Polen beruhen auf gleicher Wertschätzung und wechselseitigem Verständnis im Einklang mit den Bestimmungen des deutsch- polnischen Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit von 1991. Wir beabsichtigen, die Gespräche zur Unterstützung von deutschen Staatsangehörigen mit polnischen Wurzeln und Polinnen und Polen in Deutschland sowie der deutschen Minderheit in Polen im Rahmen eines erneuerten Deutsch-Polnischen Runden Tisches wieder aufzunehmen. Beide Regierungen werden Anstrengungen unternehmen, um die Umsetzung der Bestimmungen des Artikels 21 des Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit von 1991 hinsichtlich des muttersprachlichen Unterrichts für die deutsche Minderheit in Polen beziehungsweise die polnische Gemeinschaft in Deutschland sicherzustellen. Zwischenmenschliche Kontakte Zwischenmenschliche Kontakte sind nach wie vor ein fester Bestandteil der Beziehungen zwischen Nachbarländern. Wir beabsichtigen, dauerhafte Formate und Institutionen zu unterstützen, die als wichtige Foren für den Dialog zwischen unseren Gesellschaften dienen. Wir werden in Erwägung ziehen, die finanzielle Unterstützung der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit zu erhöhen, damit diese ihre Aktivitäten in 5 beiden Ländern ausdehnen, ihre Sichtbarkeit in Deutschland ausbauen und Dritte, einschließlich Partnern aus der Ukraine, in laufende Projekte einbeziehen kann. Wir sind uns einig, dass die Stiftung weiterhin das Deutsch-Polnische Forum organisieren wird, eine Plattform für den Dialog zwischen Fachleuten beider Länder, deren Geschichte bis in die 1970er-Jahre zurückreicht. Das Forum sollte modernisiert werden, auch durch eine neue, starke Unternehmenskomponente. Wir fordern die Stiftung auf, zeitnah Vorschläge dafür vorzulegen, wie die Attraktivität und Reichweite des Forums gesteigert werden kann. Wir bringen unseren Willen zum Ausdruck, die jährliche Verleihung des Deutsch- Polnischen Preises wiederaufzunehmen, der gemäß den Bestimmungen des Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit von 1991 eingeführt wurde. Beide Seiten begrüßen die Tatsache, dass der angemessene Status eines Beauftragten des Ministers für auswärtige Angelegenheiten für die polnisch- deutsche zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit wiederhergestellt wurde. Beide Seiten erkennen an, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Koordinator für die deutsch-polnische und dem Beauftragten für die polnisch-deutsche zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit ist. Gemeinsam mit der Zivilgesellschaft möchten wir im Rahmen der bestehenden Strukturen der deutsch-polnischen Zusammenarbeit ein Austauschformat im Sinne eines deutsch-polnischen Parlaments der Zivilgesellschaft schaffen, in dem zivilgesellschaftliche Akteure unter der Schirmherrschaft des Koordinators und des Beauftragten über den Zustand unserer Beziehungen und neue Ideen diskutieren sowie beiden Regierungen Empfehlungen vorlegen. Unsere engen Beziehungen auf regionaler und kommunaler Ebene bilden die Grundlage für den Austausch zwischen unseren Bürgerinnen und Bürgern. Die Zusammenarbeit zwischen den Regionen und Gemeinden ist von großer Bedeutung, um die globalen Herausforderungen zu meistern, nachbarschaftliche Beziehungen aufzubauen und auch anderen Nachbarn in Notlagen Beistand zu leisten. Wir beabsichtigen, diese Partnerschaften auf allen Ebenen zu stärken und den Austausch auf regionaler und kommunaler Ebene zu intensivieren – auch mit Blick auf unsere Kooperation beim Thema Ukraine. Wir unterstützen zudem zwischenmenschliche Kontakte und Initiativen, die einen regelmäßigen Austausch auf Ebene der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, der Fachleute und der Regierungen unserer Länder gewährleisten, z. B. beim Thema aktives Altern. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit 6 Wir betonen die Bedeutung grenzüberschreitender Zusammenarbeit für die Förderung von Kontakten zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und für die Stärkung der europäischen Integration. Vor diesem Hintergrund ermutigen wir die Euroregionen, die drei Zwillingsstädte Frankfurt/Oder-Słubice, Görlitz-Zgorzelec und Guben-Gubin sowie alle weiteren Akteure der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit optimal zu nutzen. Wir betonen die Bedeutung des Dialogs auf lokaler Regierungsebene in den Grenzregionen allgemein und im Rahmen der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit sowie unsere Unterstützung für diesen Dialog. Wir verpflichten uns, die Kommission zu modernisieren und ihren Austausch mit der Bevölkerung in den Grenzregionen zu stärken. Wir werden – unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher und europäischer Bestimmungen – Bereiche identifizieren, in denen die Anwendung von Ausnahmeregelungen, zum Beispiel in Form von Öffnungsklauseln, Hürden für die Umsetzung grenzüberschreitender Vorhaben überwinden können. Beide Seiten werden durch die Entwicklung eines grenzüberschreitenden Bildungs- und Berufsbildungsnetzwerks einen verstärkten Austausch zwischen den Zivilgesellschaften fördern und erkennen die besondere Rolle an, die der Koordinator für die deutsch-polnische und der Beauftragte für die polnisch-deutsche zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit in diesem Austausch spielen. Wir werden die Kommunikation zwischen den Grenzregionen erleichtern und so die Umsetzung des bilateralen Rahmenabkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst voranbringen. Raumordnung Wir werden im Raumordnungsausschuss der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für grenzüberschreitende und interregionaleZusammenarbeit kooperieren. Zudem werden wir bei der Aktualisierung des Gemeinsamen Zukunftskonzepts für den deutsch-polnischen Verflechtungsraum – Vision 2030 (verabschiedet beim
Regierungskommission für grenzüberschreitende und interregionaleZusammenarbeit am 1. Dezember 2016) miteinander kooperieren. Darüber hinaus werden wir im Rahmen des deutsch-polnischen Modellvorhabens der Raumordnung (MORO) „Grenzüberschreitende Synergien von Raumordnung und Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Oder” zusammenarbeiten – einschließlich der deutsch-polnischen Kick-off-Konferenz im Herbst 2024. Bildung und Jugend 7 Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) ist eine wichtige Institution der bilateralen Jugendzusammenarbeit, an deren Austauschprogrammen jährlich etwa 60.000 junge Menschen teilnehmen. Wir bekennen uns zu einem starken DPJW und zu Jugendbegegnungen als Instrument, das unsere Länder künftig noch enger zusammenführen kann: z. B. durch den Deutsch-Polnischen Jugendpreis, Jugendaustausch über lokale Kooperationen, Projekte im Bereich der zivilgesellschaftlich-historischen Bildung junger Menschen aus beiden Ländern oder Jugendforen, die im Rahmen des Weimarer Dreiecks in Kooperation mit dem Deutsch- Französischen Jugendwerk organisiert werden. Wir begrüßen die erhebliche finanzielle Aufstockung durch die polnische Regierung und sind gewillt, uns weiter für die Entwicklung der deutsch-polnischen Jugendzusammenarbeit einzusetzen. Wir werden unsere erfolgreichen Projekte mit dem Jugendwerk fortsetzen, um neben unserer bilateralen Jugendzusammenarbeit auch unsere Arbeit zur gemeinsamen Unterstützung der Jugend in der Ukraine zu stärken. Wir werden zusammenarbeiten, um das Wissen über das jeweilige Nachbarland in der jungen Generation zu verbessern, auch durch unsere bestehenden erfolgreichen Einrichtungen wie beispielsweise die Internationalen Jugendbegegnungsstätten in Krzyżowa/Kreisau und Oświęcim/Auschwitz. Wir beabsichtigen, jährlich einen Wettbewerb für Schülerinnen und Schüler durchzuführen, in dem die Kenntnis des jeweiligen Nachbarlands und seiner Geografie, Geschichte und Gegenwart gefragt ist. Kenntnisse der Partnersprache erleichtern den Austausch zwischen unseren Bürgerinnen und Bürgern und helfen, berufliche und private Beziehungen aufzubauen. Wir werden gemeinsam nach neuen Formen der Zusammenarbeit suchen, um den polnischen Spracherwerb in Deutschland und den deutschen Spracherwerb in Polen zu fördern. Justiz Um die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Rechtspflege zu stärken, werden wir die bilateralen Konsultationen zu zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten wieder aufnehmen. Wir werden die Entwicklung direkter Kontakte zwischen unseren Justizbehörden fördern und unterstützen, um die Zusammenarbeit zu verbessern, zum Beispiel mit Blick auf die Vollstreckung von Rechtshilfeersuchen, Europäischen Haftbefehlen oder Europäischen Ermittlungsanordnungen in Zusammenhang mit der Überstellung verurteilter Personen gemäß Rahmenbeschluss 2008/909/JI. Wir bestärken unsere Justizbehörden darin, partnerschaftliche Beziehungen zueinander aufzubauen, gemeinsame Weiterbildungen für Richterinnen und Richter, Gerichtspersonal und Staatsanwältinnen und -anwälte durchzuführen und Konferenzen und Workshops zu organisieren, um die Zusammenarbeit zwischen diesen Behörden zu erleichtern und zu verbessern. 8 Wir werden uns fachlich zum Thema Digitalisierung des Rechtswesens austauschen, zum Beispiel zu E-Court-Systemen (elektronische Gerichtssäle), der Verwendung von Videokonferenztechnologie, der Veröffentlichung von Gerichtsbeschlüssen, dem Zugang zu Fallakten und Gerichtsdokumenten und der Verfügbarkeit von Informationen und Leistungen des Rechtswesens für Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus werden wir uns dazu austauschen, welche Erfahrungen wir bezüglich der Anwendung und Umsetzung der KI-Verordnung der EU in der Justiz, von Fallstudien zu vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz und von bewährten Verfahren im Bereich Management von Cybervorfällen gemacht haben. Wir werden uns dafür einsetzen, die aktuellen Instrumente für resilientere und effizientere Rechtssysteme zu verbessern und zu optimieren und auf EU-Ebene die Zusammenarbeit zu intensivieren und eine bessere Gesetzgebung zu unterstützen. Wir verpflichten uns, die Arbeit der Vereinten Nationen zur Verhinderung und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit weiterhin zu unterstützen. Das Völkerrecht muss durch eine universelle, opferorientierte, rechtsverbindliche und die Bedürfnisse von Kindern berücksichtigende Übereinkunft ergänzt werden, die auf den Artikelentwürfen der Völkerrechtskommission über die Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit basiert. Wir werden gemeinsam daran arbeiten, diese Leerstelle zu füllen und sicherstellen, dass die Rechte der Schwächsten und namentlich der Kinder gewahrt werden. Wir begrüßen die Ausarbeitung des Übereinkommens über internationale Zusammenarbeit bei der Ermittlung und Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und anderen internationalen Verbrechen (Übereinkommen von Ljubljana und Den Haag). Polizei- und Grenzzusammenarbeit Deutschland und Polen teilen als Nachbarn und Mitgliedstaaten der Europäischen Union zahlreiche Aufgaben und Chancen auf dem Feld der Innenpolitik. Wir möchten unsere Kräfte weiterhin bündeln, wenn es um Herausforderungen wie den Krieg gegen die Ukraine und seine Folgen für unsere Länder und Europa insgesamt geht. Dasselbe gilt auch für weitere Herausforderungen wie die Reduzierung der irregulären Migration im Einklang mit unseren internationalen Verpflichtungen, organisierte Kriminalität und Naturkatastrophen. Gleichzeitig wollen wir das Potenzial, das sich aus unserer gemeinsamen Grenze und den bestehenden Verbindungen zwischen unseren Regionen und Zivilgesellschaften ergibt, noch besser nutzen. Wir sind entschlossen, die Innenpolitik – auch auf europäischer Ebene – zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger zu gestalten und einen wichtigen Beitrag zu Freiheit und Sicherheit in Europa zu leisten. Wir werden darauf hinwirken, dass der Schengen- Raum ohne Grenzkontrollen an den Binnengrenzen reibungslos funktioniert, indem wir 9 die grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit verbessern und die verfügbaren Ausgleichsmaßnahmen vollständig ausschöpfen. Die polnischen und deutschen Strafverfolgungs- und Grenzpolizeibehörden arbeiten bereits eng zusammen. Dies gilt insbesondere für unsere gemeinsamen Grenzregionen. Wir wollen unsere Zusammenarbeit noch weiter intensivieren, um Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit wirksam zu bekämpfen. Dies betrifft insbesondere grenzüberschreitende Kriminalität, irreguläre Migration sowie Schmuggel- und Schleusungskriminalität. Die Stärkung unserer Zusammenarbeit umfasst insbesondere auch die gemeinsame Schulung unserer Strafverfolgungs- und Grenzpolizeibeamten zwecks Vorbereitung auf gemeinsame Einsätze und Suchmaßnahmen sowie die Festlegung eines Verfahrens für die grenzüberschreitende Nutzung von Polizeiluftfahrzeugen. Darüber hinaus werden wir prüfen, wie die Zusammenarbeit der gemeinsamen deutsch-polnischen Grenzpolizeizentren noch weiter ausgebaut werden kann. Solange die deutschen Grenzkontrollen noch nicht allein durch Ausgleichsmaßnahmen vollständig ersetzt werden können, werden wir zudem gemeinsam darauf hinwirken, die Auswirkungen dieser Kontrollen auf den Verkehr sowie auf den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen zu minimieren und die Sicherheit der zu kontrollierenden Personen und der Polizeibeamten weiter zu verbessern. Die jüngst eingerichtete gemeinsame Taskforce gegen Schleusungskriminalität und die gemeinsamen Patrouillen auf polnischem Hoheitsgebiet werden uns ebenfalls dabei helfen, die illegale Schleusung von Migranten sowie die irreguläre Migration im Einklang mit unseren internationalen Verpflichtungen noch wirksamer zu bekämpfen. Da Menschenhandel zur grenzüberschreitenden Kriminalität zählt, ist der Ausbau der Zusammenarbeit für die wirksame Bekämpfung dieses Phänomens von zentraler Bedeutung. Die Auswirkungen des Klimawandels und die jüngsten geopolitischen Veränderungen zeigen, dass der Bevölkerungsschutz gerade in diesen Zeiten grenzüberschreitend gedacht werden muss. Als Nachbarländer werden wir daher stärker als bisher zusammenarbeiten und uns noch intensiver austauschen, um die Bevölkerung vor Natur- und Umweltkatastrophen, aber auch vor kriegsbedingten Bedrohungen zu schützen. Wir wollen die Regelungen aus dem geltenden Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen und aus den Vereinbarungen zwischen dem Minister für Inneres und Verwaltung der Republik Polen und den Innenministerien von Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg- Vorpommern über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen sowie die Kooperation im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union dafür nutzen, dass die Einheiten des Bevölkerungsschutzes bei Unglücksfällen noch wirksamer grenzüberschreitend tätig werden können. Wir werden diese Rahmenwerke zudem zum Aufbau von Kapazitäten nutzen, unter anderem 10 durch Schulungsmaßnahmen und Übungen und den Austausch von Kenntnissen und Erfahrungen innerhalb des operativen Personals. Wir sind überzeugt, dass die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine eine Aufgabe darstellt, die im Geiste der Solidarität von allen EU-Mitgliedstaaten angenommen werden sollte. Daher bemühen wir uns, auf EU-Ebene für diese Herangehensweise zu werben und Verständnis dafür zu schaffen, dass jene Mitgliedstaaten, die die meisten Flüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen, wirksamer – auch durch die Sicherstellung adäquater Finanzierung – unterstützt werden müssen. Sport und Tourismus Beide Seiten schätzen die Zusammenarbeit bei der Organisation großer Sportereignisse. Die Unterstützung durch polnische Polizeikräfte bei der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung bei der EURO 2024 ist hierfür das beste Beispiel. Die Menschen unserer beiden Länder eint ihre Begeisterung für den Sport. Daher werden wir im Sportbereich enger zusammenarbeiten und dabei die Sportbewegung und andere maßgebliche Akteure stärker beteiligen. Wir legen besonderen Wert darauf, die Integrität des Sports zu steigern und persönliche Begegnungen zwischen aktiven Sportlerinnen und Sportlern zu fördern. Wir werden regelmäßige Kontakte und bilaterale Zusammenarbeit im Bereich der Tourismusbranche sicherstellen. Bessere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Desinformation Polen und Deutschland beabsichtigen, die Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen zu stärken. Beide Seiten haben das Ziel, den interinstitutionellen Austausch zu unterstützen, was auch den Austausch zwischen und gemeinsame Weiterbildungen von wissenschaftlichen Einrichtungen umfasst. Wir werden gemeinsam daran arbeiten, die Bedrohung durch Desinformation besser zu verstehen und eine gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit dagegen aufzubauen (beispielsweise durch den Austausch zwischen der Regionalne Ośrodki Debaty Międzynarodowej (RODM) und der Bundeszentrale (bzw. den Landeszentralen) für politische Bildung). Wissenschaft Wir wollen unseren strategischen Dialog intensivieren und durch gemeinsame Investitionen eine starke Grundlage für Wissenschaft, Forschung und Innovation schaffen und so den Wohlstand, die Wettbewerbsfähigkeit und die technologische Souveränität Polens, Deutschlands und Europas sichern. Wir werden mit den verfügbaren Finanzmitteln die Kooperation zwischen unseren Hochschuleinrichtungen und Wissenschaftsorganisationen aktiv unterstützen. Zu diesem Zweck werden wir die 11 Gemeinsame Absichtserklärung über bilaterale und europäische Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung von 2018 erneuern. Die DIOSCURI-Zentren in Polen, die vom polnischen National Science Center und der Max-Planck-Gesellschaft gemeinsam verwaltet werden, setzen den Standard für wissenschaftliche Exzellenz, fördern die Migration der Wissenschaftselite („Brain Circulation“) innerhalb Europas und entwickeln den Europäischen Forschungsraum weiter. Wir wollen, dass diese Zentren sich zu Beschleunigern der europäischen Kooperation entwickeln. Wir erkennen die zentrale Rolle an, die die Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung als Leuchtturm der bilateralen Zusammenarbeit spielt, insbesondere in den Geistes- und Sozialwissenschaften. Zu diesem Zweck haben wir 2023 ein Änderungsabkommen unterzeichnet, mit dem vorrangigen Ziel der Finanzierung von Sonderausschreibungen für Forschungsprojekte zu den deutsch-polnischen Beziehungen im 20. und
„Zeitenwende“ geplant. Das Thema der Ausschreibung wurde durch den Wissenschaftlichen Beirat der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung vorgeschlagen. Der thematische Fokus der Forschung liegt hierbei auf dem Angriffskrieg, den Russland seit Februar 2022 gegen die Ukraine führt. Dieses Thema ist nicht nur im Kontext der geopolitischen Lage insbesondere in Europa relevant, die sich erheblich geändert hat, sondern umfasst auch langfristige Entwicklungstendenzen, die über den militärischen Bereich hinausgehen. Was die Bereiche angewandte Forschung, Technologietransfer und Zusammenarbeit von Wissenschaft und Industrie (insbesondere KMU) betrifft, wollen wir mit den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen und im Rahmen des erfolgreichen bilateralen Förderprogramms zur „Digitalisierung der Wirtschaft“ von 2018 eine weitere Ausschreibung zur Unterstützung der Forschung zu künstlicher Intelligenz veröffentlichen. Darüber hinaus werden wir prüfen, ob weitere Themen sich für gemeinsame Ausschreibungen eignen. Wir begrüßen ausdrücklich die erfolgreiche deutsch-polnische Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“. Wir werden im Rahmen der EU-Organe konstruktiv und vertrauensvoll gemeinsam an der Vorbereitung des nächsten EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation (FP10) und an der künftigen ERA Policy Agenda 2025- 27 arbeiten. Seit 2004 unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung aktiv die Beteiligung deutsch-polnischer Konsortien an den EU-Rahmenprogrammen für Forschung und Entwicklung, zum Beispiel durch gemeinsame Förderanträge im Rahmen der Fördermaßnahme Bridge2ERA. Wir freuen uns über die intensive Zusammenarbeit der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des polnischen Narodowe Centrum Nauki, die sich aus deren Beteiligung an der multilateralen WEAVE-Initiative im Bereich der 12 Grundlagenforschung ergibt. Wir begrüßen es, dass der Dialog zwischen den Fördereinrichtungen und Forschungseinrichtungen in Polen und Deutschland auch im Rahmen regelmäßiger Polish-German Science Meetings gepflegt wird. Die Science Meetings werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, dem National Science Centre und der Stiftung für Polnische Wissenschaft gemeinsam organisiert und finden 2024 zum vierten Mal statt. Wir ermutigen unsere Hochschuleinrichtungen und nicht-universitären Forschungseinrichtungen, ihre Zusammenarbeit auf bilateraler und europäischer Ebene zu vertiefen. Über 1.400 Kooperationen im Hochschulbereich belegen die Dynamik der Beziehungen. Deutschland beteiligt sich aktiv an den Veranstaltungen, die in Kattowitz (Katowice), der Europäischen Wissenschaftsstadt 2024, durchgeführt werden. Darüber hinaus erkennen wir die wichtige Rolle an, die die Europa-Universität Viadrina als Vorbild für die bilaterale Wissenschaftskooperation spielt; dies gilt insbesondere für das Collegium Polonicum, ein einzigartiges Projekt der Europa- Universität Viadrina und der Adam-Mickiewicz-Universität in Posen (Poznań). Die Europa-Universität Viadrina und das Willy-Brandt-Zentrum für Deutschland- und Europa-Studien der Universität Breslau (Wrocław) gehören zum Kompetenzverbund Interdisziplinäre Ukrainestudien Frankfurt/Oder – einem von zwei DAAD-Projekten, mit denen die Internationalisierung des ukrainischen Wissenschaftssektors unterstützt werden soll. Wir werden die Weiterentwicklung großer europäischer und internationaler Forschungsinfrastrukturen unterstützen, um sicherzustellen, dass Europa seine Spitzenposition in Forschung und Innovation verteidigt und international wettbewerbsfähig bleibt. Wir treten dafür ein, dass Forschungsinfrastrukturen wie das internationale Beschleunigerzentrum FAIR (Facility for Antiproton and Ion Research in Europe) und der Röntgenlaser XFEL (European X-Ray Free-Electron Laser) weiterhin optimale Bedingungen für Spitzenforschung bieten. Wir verweisen insbesondere auf FAIR in Darmstadt als künftigen europäischen Leuchtturm. Wir weisen darauf hin, wie wichtig ein zusätzliches Engagement ist, um die einzigartige internationale Forschungsinfrastruktur FAIR umzusetzen. Wir betonen die Bedeutung wissenschaftlicher Freiheit für die Gewährleistung eines florierenden, widerstandsfähigen und offenen Wissenschaftssystems und setzen uns im Rahmen des „Wissenschaftsjahrs 2024 – Freiheit“ in Deutschland sowie der polnischen EU-Ratspräsidentschaft in der ersten Jahreshälfte 2025, während der eine Konferenz zum Thema „Forschung, Entwicklung und Freiheit“ geplant ist, gemeinsam für die Wissenschaftsfreiheit ein. Was das Thema Wissenschaft und Forschung in der Ukraine betrifft, so werden wir sorgfältig prüfen, wie wir gemeinsam unseren Teil zur Schaffung einer modernen und nachhaltigen Forschungsinfrastruktur in der Ukraine beitragen können. Wir betrachten dies als unsere gemeinsame Verantwortung. Darüber hinaus macht es die aktuelle Vielzahl politischer Krisen erforderlich, dass wir prüfen, wie zivile und militärische Forschung auf verantwortungsvolle Weise gemeinsam genutzt werden können. 13 Gesundheit Wir werden unsere Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitsversorgung verbessern, indem wir Erfahrungen mit der Entwicklung und Durchführung nationaler Strategien/Roadmaps für die digitale Gesundheitsversorgung austauschen. Wir werden beim Thema elektronische grenzüberschreitende Gesundheitsdienste zusammenarbeiten, zum Beispiel beim Austausch von E-Rezept-Daten und elektronischen Patientenkurzakten über die nationalen E-Health-Kontaktstellen (MyHealth@EU). Wir beabsichtigen, bei der Schaffung des Europäischen Raums für Gesundheitsdaten (EHDS) unsere Kapazitäten für den Austausch und die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu stärken. Wir werden Erfahrungen austauschen, die wir bei der Organisation des Gesundheitswesens bezüglich der ambulanten und stationären Patientenversorgung sowie bei aktuellen Reformen gesammelt haben. Wir wollen Informationen über die Gesetzgebungsarbeit zur In- vitro-Thematik austauschen. Wir werden Informationen zum EU-Pharmapaket austauschen, insbesondere zu Anreizstrukturen für neue Arzneimittel – einschließlich innovativer antimikrobieller Arzneimittel –, zum Geltungsbereich von Ausnahmen/Regeln für die Arzneimittelzubereitung und Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMPs) sowie weiteren regulatorischen Aspekten (Genehmigungsverfahren usw.). Gleichstellung der Geschlechter; Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Wir verpflichten uns, hier sämtliche mit den bilateralen Beziehungen zusammenhängende Aspekte zu prüfen und voranzubringen sowie Standpunkte und bewährte Verfahren zu Themen auszutauschen, die im beiderseitigen Interesse liegen, was die Beseitigung aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt betrifft, die im 2011 in Istanbul unterzeichneten Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gefordert wird. Wir streben eine Förderung der Zusammenarbeit an, indem wir mit Fokus auf die LGBTIQ+-Gleichstellung Standpunkte, Informationen und bewährte Verfahren austauschen, wobei auch unsere jeweilige Zivilgesellschaft einbezogen und die LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020-2025 der Europäischen Kommission berücksichtigt werden soll. Wir beabsichtigen, eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) zur Gleichstellung der Geschlechter zu unterzeichnen. Mindestens einmal jährlich sollte ein professioneller und hochrangig besetzter ministerieller Austausch stattfinden (Deutsch-Polnischer Tag). 14 SICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG, UNTERSTÜTZUNG DER UKRAINE Aufrechterhaltung der regelbasierten Ordnung Die multilaterale regelbasierte Ordnung wurde in den letzten Jahren herausgefordert. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine verstößt gegen die universellen und grundlegenden Prinzipien des Völkerrechts. Die Auswirkungen des Konflikts sind weltweit spürbar. Polen und Deutschland bekennen sich gemeinsam zum Multilateralismus, dessen Herzstück die Vereinten Nationen sind. Wir sind entschlossen, die VN-Charta zu verteidigen, die mit ihren Grundsätzen der souveränen Gleichheit aller Staaten, der Achtung ihrer territorialen Unversehrtheit und politischen Unabhängigkeit sowie dem Recht der Völker auf Selbstbestimmung einen Grundpfeiler des Völkerrechts darstellt. Wir betonen mit Nachdruck, dass die VN-Charta und das weitere bestehende Völkerrecht auch im Cyberspace gilt. Wir rufen dazu auf, die multilaterale Zusammenarbeit im Geiste der Solidarität zu stärken, und zwar in allen drei der gleichermaßen wichtigen, miteinander verbundenen und einander wechselseitig bedingenden VN-Säulen – Frieden und Sicherheit, nachhaltige Entwicklung sowie Menschenrechte. Die Förderung der Demokratie wird auch weiterhin eine unserer Prioritäten sein. Wir glauben, dass die drei wichtigsten Organe der Vereinten Nationen – der Sicherheitsrat, die Generalversammlung und der Wirtschafts- und Sozialrat – reformiert und mit neuer Dynamik erfüllt werden müssen. Wir unterstützen den Zukunftsgipfel (Summit of the Future) als Gelegenheit, die Vereinten Nationen und das multilaterale System zu stärken, sowie als Anreiz für die Agenda 2030. Wir tragen aktiv zu den internationalen Bemühungen zur Sicherung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit bei, wobei wir das bestehende Sicherheitsumfeld und die Sicherheit aller Verbündeten berücksichtigen und das Abschreckungs- und Verteidigungsdispositiv des Bündnisses ergänzen. Wir unterstützen die VN- Friedenssicherung als Mittel, um zu Frieden und Stabilität beizutragen. Wir verpflichten uns, die globale Nichtverbreitungs-, Abrüstungs- und Rüstungskontrollarchitektur, die von Russland kontinuierlich untergraben wurde, zu verteidigen und zu stärken. Unter Nutzung der sich aus der vor kurzem erfolgten Wahl Polens in den Exekutivrat der Organisation für das Verbot chemischer Waffen ergebenden Vorteile beabsichtigen wir, eng zusammenzuarbeiten, um das weltweite Verbot chemischer Waffen aufrechtzuerhalten und zu verteidigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Unsere Länder setzen sich für die Stärkung des Völkerrechts einschließlich des humanitären Völkerrechts ein. Wir werden weiterhin die weltweite Geltung, 15 Unteilbarkeit und Interdependenz der Menschenrechte fördern und verteidigen. Wir werden die Bemühungen unterstützen, die Unabhängigkeit, Transparenz, Wirksamkeit und nachhaltige Finanzierung der Menschenrechtssäule der Vereinten Nationen zu gewährleisten, da der Schutz und die Förderung der Menschenrechte eine Voraussetzung für stabile, friedliche und wohlhabende Gesellschaften sind. Sicherheit und Verteidigung Wir bekennen uns fest zur Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) und zu engen transatlantischen Beziehungen. Wir werden uns zu konkreten Fragen bezüglich der Zusammenarbeit innerhalb der NATO beraten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die laufende Anpassung des Abschreckungs- und Verteidigungsdispositivs der NATO, die Unterstützung der NATO für die Ukraine und die Zusammenarbeit mit ihr, die Reaktion der NATO auf die Bedrohung durch Russland und die Zusammenarbeit zwischen NATO und EU gelegt wird. Da Russland und seine Verbündeten die größte Bedrohung für Frieden, Freiheit, Demokratie und Sicherheit in Europa darstellen, muss die EU ihre Fähigkeit verbessern, wenn nötig autonom und wo möglich partnerschaftlich zu handeln. Eine solche EU wird in Abstimmung mit der NATO, die weiterhin das Rückgrat der europäischen Sicherheit bildet, zu einer gerechteren transatlantischen Lastenteilung beitragen. Wir setzen uns weiterhin nachdrücklich dafür ein, die Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) zu vertiefen. Mit der Umsetzung des Strategischen Kompasses werden wir uns bemühen, die Wirksamkeit der GSVP zu verbessern und zur Stärkung der Rolle der EU als Garantin von Sicherheit beizutragen. Gemeinsam werden wir die Entwicklung ziviler und militärischer Fähigkeiten verbessern, die Resilienz der EU stärken und den europäischen Beitrag zur Sicherheit des euroatlantischen Raums steigern, unter anderem durch verbesserte Interoperabilität sowie Investitionen in Forschung und innovative Verteidigungstechnologien. Wir sind nach wie vor entschlossen, der Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO neuen Schwung zu verleihen, die militärische Mobilität zu stärken und die volle Einsatzbereitschaft der neuen Eingreifkräfte „EU Rapid Deployment Capacity“ bis 2025 zu erreichen. Wir werden regelmäßig Konsultationen zu politischen und sicherheitspolitischen Themen abhalten. Wir werden die Interoperabilität und Standardisierung unserer Verteidigungskapazitäten verstärken, Produktionskapazitäten erhöhen und Investitionen unserer Verteidigungsindustrie fördern. Wir müssen einschlägige Fähigkeitslücken schließen und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Verteidigungsindustrie stützen. Auch zu diesem Zweck werden wir die bilaterale Zusammenarbeit verstärken. Auf EU-Ebene werden wir uns für eine stärkere Abstimmung und Standardisierung nach NATO-Standards einsetzen. Wir werden uns 16 um Zusammenarbeit in Schlüsselbereichen bemühen, auch durch eine verstärkte Kooperation bei Forschungs- und Entwicklungsprogrammen. Unter Berücksichtigung des sich rasch entwickelnden Cybersicherheitsumfelds, einschließlich besonders komplexer Cyberangriffe, betrachten wir internationale Zusammenarbeit im Bereich Cybersicherheit als überaus wichtig. Wir beabsichtigen, in einen regelmäßigen Cyberdialog einzutreten, um die Zusammenarbeit in Bezug auf verschiedene Aspekte von Cybersicherheit, digitaler Diplomatie und neuen Technologien auszuweiten und zu vertiefen. Militärische Zusammenarbeit In den vergangenen Jahren hat die deutsch-polnische militärische Zusammenarbeit durch enge Beziehungen unserer Streitkräfte greifbare Ergebnisse erzielt, die zur Sicherheit unserer Länder beitragen. Wir haben eine gemeinsame Vision in Bezug auf die strategische Bedeutung unserer Beziehungen und sind entschlossen, unsere Zusammenarbeit im Bereich gemeinsamer Verteidigung noch weiter zu intensivieren und militärische Projekte im Einklang mit unseren Ansprüchen und Fähigkeiten durchzuführen. Ein solcher Ansatz kann es uns ermöglichen, einen bedeutenden Beitrag zur europäischen Sicherheit und damit zur transatlantischen Gemeinschaft zu leisten. Im Lichte der gegenwärtigen Lage und angesichts der grundlegenden Veränderung im Hinblick auf die euroatlantische Sicherheit wird einer der Schlüsselbereiche unserer Zusammenarbeit die kontinuierliche Unterstützung der Ukraine sein. Um überzeugende Ergebnisse zu erzielen und unsere Gesamtbemühungen zu koordinieren, streben wir einen regelmäßigen polnisch-deutschen Dialog auf politischer und politisch-militärischer Ebene an, der durch das Weimarer Dreieck ergänzt wird und mit den hochrangigen Treffen der NATO und der EU in wechselseitiger Beziehung steht. Wir werden eine engere Zusammenarbeit in folgenden Bereichen anstreben: Bilaterale militärische Zusammenarbeit: Aufbauend auf den Ergebnissen der bilateralen Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren, nicht nur im Hinblick auf die Umsetzung von Rechtsvereinbarungen und gemeinsamen Projekten, sondern auch unter Berücksichtigung der jüngsten dynamischen Veränderungen im Sicherheitsumfeld, ist es notwendig, unsere bisherigen Aktivitäten im Lichte der neuen politischen Bedingungen, der derzeitigen Schwerpunkte bei der Entwicklung und Modernisierung der Streitkräfte sowie des Grundsatzes eines maximalen Erfolges bei allen Aktivitäten zu analysieren. Die Leitidee für die Fortsetzung oder Eröffnung neuer Bereiche wird die wechselseitige Ergänzung der Fähigkeiten durch die Teilstreitkräfte sowie die Bedeutung der zu erwartenden Ergebnisse gemeinsamer Einsätze für die umfassende Stärkung der Ostflanke des Bündnisses sein. Eine solche enge Zusammenarbeit deutscher und polnischer Kampfeinheiten kann auch eine Plattform 17 für die Verbesserung der Interoperabilität unserer jeweiligen Formationen und – im weiteren Sinne – unserer Streitkräfte bilden. Die konkreten Kooperationsprojekte werden im Rahmen von Arbeitssitzungen festgelegt. Die Zusammenarbeit wird unter anderem Folgendes umfassen: - Stärkung der Zusammenarbeit innerhalb der Polnisch-Deutschen Kooperationsgruppe für Pionierwesen (Polish-German Military Engineers Cooperation Group) im Rahmen der Heereskooperationsgruppe (Army Cooperation Group); - Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Brigaden der Territorialverteidigungskräfte (Territorial Defence Forces, TDF) und den Landeskommandos; - Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit in Bezug auf hybride Bedrohungen, einschließlich strategischer Kommunikation, Schutz kritischer Infrastrukturen und Technologien; - Ausweitung der wechselseitigen Zusammenarbeit im Cyberbereich; - Intensivierung der Zusammenarbeit der polnischen und der deutschen Marine im Ostseeraum durch COMSUBBALTIC – eine bilaterale Zelle von SUBOPAUTH (Submarine Operating Authority). - Einrichtung wechselseitiger Zusammenarbeit und Integration der Führungsstäbe der polnischen und deutschen Marine (POL und DEU MARFOR) im Ostseeraum (Baltic Sea Region (BaSR) im Rahmen des HQ Commander Task Force BALTIC). Wir werden die Zusammenarbeit der Streitkräfte durch die Teilnahme an Militärübungen auf bilateraler Ebene und auf Bündnisebene vertiefen (einschließlich Übungen im Rahmen des Weimarer Dreiecks); Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich militärischer Übungen durch Teilnahme an Konferenzen zur Kräftegenerierung in Bezug auf multinationale Übungen; Zusammenarbeit als Nutzerstaaten der F-35; verbesserte Erfassung des Lagebilds bei militärischen Befehlshabern durch die Teilnahme an Stabsrahmenübungen für den Übergang von der strategischen zur operativen Ebene. Militärische Zusammenarbeit/Bündniszusammenhang: Polen und Deutschland werden über die weitere Stärkung der Abschreckung und Verteidigung der NATO beraten, auch in Bezug auf die Präsenz der NATO an der Ostflanke, im Zusammenhang mit der Ausführbarkeit des Konzepts der NATO für Abschreckung und Verteidigung des euroatlantischen Raums (Concept for the Defence and Deterrence of the Euro-Atlantic Area, DDA) und entsprechender Planungen sowie der NATO- Führungsstruktur (Command and Control, C2), da beide Länder sich darin einig sind, dass Russland die wesentlichste und unmittelbarste Bedrohung für die Sicherheit der Verbündeten sowie für Frieden und Stabilität im euroatlantischen Raum darstellt. 18 Polen und Deutschland werden die Zusammenarbeit fortsetzen, um die Führungsstruktur der Allianz im Ostseeraum, insbesondere in den Bereichen Land und See, weiter zu stärken. Hierbei haben unsere Bemühungen zwei Schwerpunkte. In einem ersten Schritt werden wir über die Weiterentwicklung des Multinationalen Korps Nordost (Multinational Corps North-East, MNC NE) in Stettin beraten. - Anlässlich des 25. Jahrestages seiner Gründung werden beide Länder bestrebt sein, die Fähigkeiten des MNC NE weiter zu stärken, um die Bündnissicherheit im Ostseeraum zu gewährleisten und auch einen Beitrag zu den Abschreckungs- und Verteidigungsaktivitäten des Bündnisses zu leisten. - Polen und Deutschland werden sich auch in Bezug auf eine optimale Lösung für die Einrichtung des regionalen Marinekommandos der NATO für den Ostseeraum beraten und diesbezüglich zusammenarbeiten. Polen und Deutschland werden bei der Stärkung der transatlantischen Bindung innerhalb der NATO zusammenarbeiten und hierzu einen Beitrag leisten. Wir werden uns bemühen, die transatlantische politische Einheit sowie eine optimale militärische Präsenz der nordamerikanischen Verbündeten in Europa einschließlich der Ostflanke zu gewährleisten. Zudem sollten wir weiterhin zusammenarbeiten, um die Fähigkeit des Bündnisses zu verbessern, eine nordamerikanische Verstärkung für Europa wirksam zu ermöglichen. Militärische Mobilität und Aufrechterhaltung von Streitkräften. Polen und Deutschland werden eng zusammenarbeiten, um Hindernisse im grenzüberschreitenden Bereich abzubauen und die logistische Unterstützung zu verbessern. Die am 30. Januar 2024 von den Verteidigungsministerinnen und -ministern unterzeichnete Initiative zur militärischen Mobilität (militärischer Mobilitätskorridor NLD-DEU-POL – NLD-DEU- POL Military Mobility Corridor) sollte beispielgebend für andere Themen sein. Das Rohrleitungssystem „Central Europe Pipeline System“ (CEPS). Polen und Deutschland sollten Vorschläge für die Stärkung der Treibstoffversorgungskette der NATO erörtern und bestrebt sein, Bedingungen für eine Erweiterung des CEPS festzulegen, um die Ostflanke des SACEUR Verantwortungsbereichs (SACEUR Area of Responsibility, AOR) in dieser Hinsicht wirksam zu sichern. Der Schwerpunkt sollte auf einem integrierten NATO-Ansatz liegen. Andere Modalitäten sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Wir sollten unsere Bemühungen zur Schaffung einer stärkeren und leistungsfähigeren europäischen Säule in der NATO, die wesentlich zum Abschreckungs- und Verteidigungsdispositiv der NATO beiträgt, aufeinander abstimmen. Wir sollten bei der nächsten Runde der Projektvorschläge im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation (PESCO)) Möglichkeiten eruieren, PESCO-Projekte zur Verbesserung der Verteidigungszusammenarbeit auf der Grundlage von militärischem Bedarf und strategischer Notwendigkeit zu nutzen. Initiativen wie das Koordinierungszentrum für 19 den Cyber- und Informationsraum (CIDCC) und das Projekt „Netz von Logistik- Drehkreuzen in Europa und zur Unterstützung von Operationen“ (NetLogHubs) sind Beispiele für solche Möglichkeiten. Polen und Deutschland werden sich in enger Zusammenarbeit mit anderen Rahmennationen des Eurokorps weiterhin darum bemühen, das Eurokorps im Rahmen einer Doppelfunktion sowohl für die EU als auch für die NATO weiterzuentwickeln. Rüstung: Polen und Deutschland werden erörtern, wie sich das bestehende Potenzial militärtechnischer und industrieller Zusammenarbeit wirksam nutzen lässt, um die Verteidigungskapazitäten beider Streitkräfte zu steigern und die Interoperabilität weiter zu verbessern, und dazu entsprechende Informationen austauschen. Die Themen werden eine Vielzahl von Bereichen und Waffensystemen umfassen, darunter insbesondere Panzer, Munition und Ersatzteile, Luftverteidigung und vieles andere. Wir beabsichtigen, gemeinsame Initiativen zu eruieren und zu entwickeln, insbesondere im Bereich Panzer und Munition; daneben beabsichtigen wir, Möglichkeiten für eine erhöhte Verfügbarkeit von Ersatzteilen für Leopard-Panzer und für eine Modernisierung der Leopard-2A4-Panzer auf die Version 2PLM1 zu prüfen, wobei beide Industrien einbezogen werden. Wir werden die ergänzenden Reparatur- und Wartungsanlagen für Leopard-2-Panzer in Betrieb halten und bestrebt sein, die Abstimmung in Bezug auf Ersatzteile zu verbessern. Wir werden unsere Zusammenarbeit auf Regierungsebene bei der Bereitstellung militärischer Unterstützung für die Ukraine weiter vertiefen, unter anderem durch Erfahrungsaustausch in Bezug auf technische Unterstützung für Reparaturen von Leopard-2-Panzern, die an die Ukraine geliefert wurden. Deutschland und Polen werden zudem bestrebt sein, die Reparatur und Wartung von Leopard-2-Panzern im Zusammenhang mit dem ukrainischen Bedarf infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands zu optimieren. Wir werden die Zusammenarbeit im Bereich U-Boote und Seeminen im Rahmen eines breiter aufgestellten multinationalen Ansatzes vorantreiben. Die Zusammenarbeit in beiden Bereichen soll Rüstungskooperation umfassen, etwa Beschaffung der notwendigen Fähigkeiten und Aspekte der Doktrin und der Ausbildung sowie die langfristige und kontinuierliche Aufrechterhaltung von Fähigkeiten (z. B. Logistik und Instandhaltung). Europäische Luftverteidigung: Ziel ist es, umfassende Luftverteidigungsfähigkeiten in Europa aufzubauen, um die Integrierte Luft- und Raketenabwehr (Integrated Air and Missile Defence, IAMD) der NATO zu stärken, darunter auch bodengestützte Systeme. Die polnische und die deutsche Regierung unterstützen nachdrücklich Initiativen, die darauf abzielen, robuste IAMD-Fähigkeiten in Europa aufzubauen. Polen erwägt daher, sich an der von Deutschland koordinierten Initiative „European Sky Shield“ zu beteiligen. Polen ist mit der Absicht Deutschlands einverstanden, den Aufbau interoperabler bodengebundener Luftverteidigungsfähigkeiten in Europa zu beschleunigen und Synergien durch gemeinsame Übungen, Logistik, Sicherung der 20 Durchhaltefähigkeit und Einsätze sowie Interoperabilität zu nutzen, und berücksichtigt dies auch bei eventuellen künftigen Beschaffungen. Zudem sollten geeignete Gespräche über die für beide Seiten vorteilhafte industrielle Zusammenarbeit bei einer gemeinsamen Beschaffung oder Entwicklung der erforderlichen IAMD-Fähigkeiten fortgeführt werden. Polen und Deutschland werden zusammenarbeiten, um die praktische militärische Unterstützung der Ukraine zu verstärken. Insbesondere werden sich beide Länder im Einklang mit der Entscheidung der NUC-Verteidigungsministerinnen und -minister im Februar 2024 an der Einrichtung des gemeinsamen NATO-Ukraine-Zentrums für Analyse, Ausbildung und Schulung (NATO-Ukraine Joint Analysis, Training and Education Centre, JATEC) in Bydgoszcz beteiligen. Polen und Deutschland sind bestrebt, ein robustes und wirksames Zentrum aufzubauen. Polen begrüßt die deutsche Absicht, Personal für das JATEC beizutragen. Beide Länder werden im Rahmen der Fähigkeitskoalitionen zur Unterstützung der Ukraine zusammenarbeiten. Wir werden zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass die neue Rolle der NATO bei der Koordinierung der Unterstützung sowie das diesbezügliche EU- Instrumentarium (Unterstützungsfonds für die Ukraine/UAF, militärische Unterstützungsmission der EU/EUMAM, gemeinsame Beschaffungsinitativen) Wirkung entfalten. Abschließend sind wir davon überzeugt, dass es nützlich ist, unsere militärische Unterstützung für die Ukraine national und im Rahmen etablierter internationaler Foren wie des Ramstein-Formats (Ukraine Defence Contact Group, UDCG) sowie im Rahmen von EU-Instrumenten weiterhin eng abzustimmen. Wir werden uns um Zusammenarbeit bemühen, wo immer dies sinnvoll ist. Dies gilt für die gesamte Bandbreite unserer Unterstützung, einschließlich der Bereitstellung von Ausrüstung, Schulungen und Instandhaltung. Russlands Aggression gegen die Ukraine Russlands unprovozierter und völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine und die diesbezügliche Bedrohung für die Sicherheit des euroatlantischen Raums ist eine der größten Herausforderungen für unsere Generation. Deshalb dürfen wir bei unserer Reaktion hierauf nicht scheitern, da dies Folgen weit über die Ukraine hinaus hätte. Damit es nicht so weit kommt, werden wir unsere Zusammenarbeit in Bezug auf die Optionen und den Umfang unserer Reaktion auf die Herausforderungen, die sich aus der Aggression Russlands gegen die Ukraine ergeben, sowohl bilateral als auch im Rahmen der EU und der NATO verstärken. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine hat unsere Beziehungen zu Moskau grundlegend verändert. Russland ist die unmittelbarste Bedrohung für die euroatlantische Sicherheit. Der gegenwärtige Kurs Russlands ist langfristig auf Konfrontation ausgerichtet, was die internationale Sicherheitsordnung infrage stellt 21 und verändert. Gemeinsam mit unseren Verbündeten werden wir unser Dispositiv in Reaktion auf Russlands Drohungen und feindliche Handlungen weiter anpassen und uns weiterhin zu den langfristigen Folgen beraten, die Russlands Politik und Handeln für unsere Sicherheit hat, und werden diese bewerten. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, Sanktionen gegen Russland aufrechtzuerhalten sowie strikt um- und durchzusetzen und gegebenenfalls gemeinsam Vorschläge für neue restriktive Maßnahmen auszuarbeiten, solange Russland seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine nicht beendet. Auf der Grundlage eines regelmäßigen Austauschs und gemeinsamer Anstrengungen, auch vonseiten unserer Zollbehörden, werden wir in enger Zusammenarbeit mit Drittstaaten weiterhin allen Bemühungen zur Umgehung unserer Sanktionen und Ausfuhrkontrollmaßnahmen entgegentreten. Wir sind entschlossen, die aus immobilisierten staatlichen russischen Vermögenswerten stammenden außerordentlichen Einnahmen zu nutzen, um die Ukraine weiterhin auf allen Ebenen zu unterstützen. Wir bestätigen, dass im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und unseren jeweiligen Rechtssystemen Russlands staatliche Vermögenswerte in unseren Staaten und Gebieten eingefroren bleiben, bis Russland seine Aggression beendet und den Schaden begleicht, den es der Ukraine zugefügt hat. Angesichts der Bemühungen Russlands, die ukrainische Wirtschaft zu zerstören, und der beharrlichen Missachtung seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen sind wir unbeirrbar entschlossen, für volle Rechenschaftspflicht zu sorgen. Wir bekräftigen, dass Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine einen eklatanten Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen darstellt. Russland und seine Führung müssen für den Angriffskrieg gegen die Ukraine und andere schwerste Völkerrechtsverbrechen vollumfänglich zur Rechenschaft gezogen werden. Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, einen Gerichtshof für die Verfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine zu schaffen, der größtmögliche überregionale Unterstützung und Legitimität besitzen soll. Wir unterstützen die Ukraine dabei, Wiedergutmachung für Schäden, Verluste und Verletzungen zu erhalten, die durch in der Ukraine begangene und gegen sie gerichtete völkerrechtswidrige Handlungen der Russischen Föderation verursacht wurden. Wir werden unsere Ansätze zur Unterstützung der russischen Diaspora sowie der russischen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger und unabhängigen Journalistinnen und Journalisten, die sich für Demokratie und gegen den Krieg aussprechen, weiterentwickeln und abstimmen. Die umzusetzenden Maßnahmen sollen sich an eine Vielzahl von Akteuren unter Berücksichtigung der Vielfalt der russischen Gesellschaft richten. Dazu gehört auch die Abstimmung in Bezug auf die Ausarbeitung gemeinsamer Vorschläge für restriktive Maßnahmen gegen diejenigen, die für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße, für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen 22 Opposition und für die Aushöhlung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Russland verantwortlich sind. Gemeinsam werden wir unsere Widerstandsfähigkeit gegen russische Desinformation und Einflussnahme aus dem Ausland stärken, auch im Weimarer Dreieck. Russlands hybride Kampagnen und Bedrohungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie geleugnet werden können und dass sie flexibel und anpassungsfähig sind. Sabotage, gewaltsame Handlungen, Cyberangriffe und elektronische Einflussnahme, Desinformation, Informationsmanipulation sowie Angriffe auf kritische Infrastruktur sind besonders bedeutsame Bestandteile der umfassenden hybriden Kriegführung Russlands gegen die NATO, die EU und ihre Mitgliedstaaten. Diese Strategie wird kontinuierlich weiterentwickelt und getestet. Die sich rasch entwickelnde hybride Bedrohungslandschaft erfordert verstärktes Lagebewusstein und verstärkten Informationsaustausch, eine weitere Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO sowie den Ausbau der nationalen Fähigkeiten, um hybride Bedrohungen möglichst durch gemeinsame Anstrengungen zu erkennen, ihnen entgegenzuwirken und ihre Urheberschaft zuordnen zu können. Unser Ziel ist es, die polnisch-deutsche Zusammenarbeit in allen Bereichen zu vertiefen, die für die Bekämpfung hybrider Bedrohungen von Bedeutung sind, einschließlich strategischer Kommunikation, Schutz kritischer Infrastrukturen sowie Risiken und Chancen im Zusammenhang mit neuen/aufstrebenden Technologien. Unterstützung der Ukraine Die verheerenden Folgen der russischen Aggression gegen die Ukraine abzumildern, steht nach wie vor weit oben auf unserer Tagesordnung. Wir werden uns in Bezug auf Projekte zur Unterstützung der Ukraine, ihrer wirtschaftlichen Erholung und ihrer Integration in die EU beraten und gemeinsam an diesen beteiligen. Wir werden in der von vielen Akteuren getragenen Geberkoordinierungsplattform für die Ukraine (Multi- Agency Donor Coordination Platform for Ukraine) und mit unseren europäischen Partnern zusammenarbeiten, um auf den Bedarf der Ukraine einzugehen. Wir werden eine mögliche Zusammenarbeit im Rahmen eines internationalen Unterstützungszentrums für die wirtschaftliche Erholung der Ukraine (Ukraine Recovery Support Centre) in Lublin weiter prüfen. Wir werden im Rahmen der auf der Wiederaufbaukonferenz 2024 ins Leben gerufenen Koalition nachhaltiger Kommunen (Coalition of Sustainable Municipalities) zusammenarbeiten. Zudem werden wir uns weiterhin um Unterstützung für kommunale Partnerschaften zwischen deutschen, polnischen und ukrainischen Gemeinschaften zugunsten eines nachhaltigen Wiederaufbaus der Ukraine bemühen. Angesichts der Bedeutung von Humankapital für diesen Prozess und um sicherzustellen, dass die ukrainische Wirtschaft wieder auf den Wachstumspfad gelangt, werden sich unsere Länder insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung und Qualifizierung (VET) engagieren, damit die Ukraine über qualifizierte Arbeitskräfte verfügt, um das Land wieder aufzubauen. Wir werden im Rahmen der Fachkräfteallianz (Skills Alliance) der Wiederaufbaukonferenz 23 zusammenarbeiten, um Brücken zwischen beruflicher Bildung und Arbeitsmarkt zu bauen, und werden gemeinsam das Projekt Skills4Recovery in Zusammenarbeit mit europäischen Partnern (EU, Finnland und Estland) im Geiste von Team Europa umsetzen. Wir werden dazu anregen, dass unsere jeweiligen Institutionen, die mit der Ukraine zusammenarbeiten, ihre Aktivitäten eng abstimmen und aktiv Möglichkeiten für gemeinsame Projekte ausloten, die einen Mehrwert für die Ukraine darstellen. Mögliche Beispiele umfassen weitere gemeinsame Anträge zu Ausschreibungen bei der Europäischen Kommission für Partnerschaftsprojekte; gemeinsame Unterstützung der Akademie für öffentliche Verwaltung für die Östliche Partnerschaft; gemeinsame Zusammenarbeit mit der Ukraine im Bereich Flugsicherung. Wir werden auch eine Zusammenarbeit bezüglich der Umsetzung von Säule II der Ukraine-Fazilität durch die Europäische Union prüfen. Wir begrüßen, dass unsere jeweiligen nationalen Entwicklungsbanken – Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK) – Möglichkeiten für einen abgestimmten Ansatz bei ihren Aktivitäten prüfen. Wir werden in enger Abstimmung mit dem EU-Instrument der Ukraine-Fazilität gemeinsam den Kapazitätsaufbau für die Stadt- und Regionalentwicklung in der Ukraine unterstützen (etwa mit der neuen Leipzig-Charta als Grundlage für Stadtplanung und Stadtverwaltungsprozesse, nationale Stadtpolitik, Finanzplanung). Unsere für Konformitätsbewertung und technische Sicherheit zuständigen Institutionen werden sich beraten, um die Ukraine bei der Umsetzung der europäischen Vorschriften zur Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung im Bereich der Richtlinien und EU-Verordnungen zu unterstützen. Wir helfen der Ukraine durch Unterstützungsmaßnahmen verschiedener Organisationen, Regierungsstellen und Bürgerinitiativen beim Erhalt des kulturellen Erbes, um die Sicherheit von Kulturgütern und Kreativgemeinschaften zu gewährleisten. Wir werden sorgfältig prüfen, wie wir gemeinsam unseren Teil zur Schaffung einer modernen und nachhaltigen Forschungsinfrastruktur in der Ukraine beitragen können. Wir erinnern daran, wie im Abschlusskommuniqué des NATO-Gipfels in Vilnius dargelegt, dass das NATO-Bündnis die Ukraine bei der Umsetzung notwendiger Reformen auf ihrem Weg zu einer künftigen Mitgliedschaft unterstützen wird. Belarus Ein Schwerpunkt unserer Aktivitäten wird die Bekämpfung der von belarussischen Behörden ausgehenden aggressiven Rhetorik und Desinformation sowie die Unterstützung unabhängiger belarussischer Medienplattformen im Exil sein. Insbesondere werden wir uns darum bemühen, die Sanktionsmaßnahmen im Einklang mit dem schrittweisen und gezielten Ansatz der EU sowohl in Bezug auf 24 individuelle als auch sektorale Sanktionen zu stärken. Wir werden bemüht sein, zu verhindern, dass Belarus als Mittler für die Umgehung von Sanktionen durch die Russische Föderation fungiert. Gemeinsam mit unseren Verbündeten werden wir weiterhin die politisch- militärische Integration von Belarus und Russland und ihre Auswirkungen auf die regionale Sicherheit verfolgen. Ein zentrales Thema wird die Unterstützung der belarussischen Zivilgesellschaft sein, einschließlich der belarussischen Diaspora in Europa sowie Vertreterinnen und Vertreter der demokratischen Kräfte. Wir sprechen uns dafür aus, dass die EU weiterhin für persönliche Kontakte und Mobilität für den zivilgesellschaftlichen Austausch offenbleibt. Ein wesentliches Thema, das unsere Aufmerksamkeit erfordert, ist aufgrund der Repression im Innern, die Belarussinnen und Belarussen zum Verlassen ihres Landes zwingt, nach wie vor die Ausstellung von humanitären Visa aus Sicherheitsgründen. Wir sind bereit, an einem Prozess zur Entwicklung einer umfassenden EU-Strategie für Belarus mitzuwirken, einschließlich eines Fahrplans für künftige demokratische Reformen im Land. Westbalkanstaaten und Berliner Prozess Polen und Deutschland unterstützen aktiv die EU-Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina und die EU-Mission EULEX KOSOVO sowie die NATO- Mission KFOR in Kosovo . Beide Seiten unterstützen den Hohen Beauftragten für Bosnien und Herzegowina als Vermittler in dem Prozess, durch den die Einheit und Aussöhnung in Bosnien und Herzegowina gestärkt wird und der unabdingbar für die Aufrechterhaltung des Dayton-Friedensabkommens ist. Beide Partner werden ihr gemeinsames Engagement für die Förderung von Frieden, Stabilität und Sicherheit in den Westbalkanstaaten fortsetzen und deren Weg in die EU auch im Rahmen des Berliner Prozesses unterstützen. In diesem Zusammenhang sollte die Erfahrung der deutsch-polnischen Aussöhnung weiterhin eine konstruktive Rolle als gelebte Erfahrung spielen. Wir werden uns zum fünften Jahrestag des Ministertreffens zur Integration der Roma – einem Format, das 2019 in Posen (Poznań) unter dem polnischen Vorsitz des Berliner Prozesses ins Leben gerufen wurde – eng miteinander abstimmen. Östliche Partnerschaft und Zentralasien In Anerkennung der zentralen Rolle der Östlichen Partnerschaft beim Aufbau von Stabilität und bei der Unterstützung von Reformen in Osteuropa werden wir eine Fortsetzung dieser Politik anstreben, wobei wir sie an die neue geopolitische Lage anpassen, auch in Bezug auf Entscheidungen des Gipfels der Östlichen Partnerschaft 2025. 25 Beide Seiten sind sich einig, dass die Zivilgesellschaften als zentrale Akteure für demokratische Entwicklungen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft eine wichtige Rolle spielen. Um die Zivilgesellschaft in dieser wichtigen Rolle zu unterstützen, einigen sich beide Seiten auf die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den zivilgesellschaftlichen Organisationen ihrer Länder, auch im Hinblick auf die Östliche Partnerschaft. Wir sind bereit, einen Beitrag zu den Bemühungen um eine friedliche Beilegung des Konflikts zwischen Armenien und Aserbaidschan zu leisten. Parallel dazu werden wir die Zusammenarbeit mit Armenien und Aserbaidschan auf bilateraler und auf EU-Ebene weiterhin ausbauen und vertiefen. Wir werden die Beziehungen mit den Staaten Zentralasiens weiterentwickeln und verstärken und die Zusammenarbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse – beispielsweise Konnektivität sowie Energie und Sicherheit einschließlich der Verhinderung der Umgehung von Sanktionen – fördern. Wir werden zentralasiatischen Staaten weiterhin Angebote für eine verstärkte Zusammenarbeit unterbreiten, was auch beinhaltet, von Fall zu Fall eine Beteiligung an Formaten der Östlichen Partnerschaft in Erwägung zu ziehen. Um die Resilienz zentralasiatischer Staaten zu stärken, werden wir den Übergang hin zu einem nachhaltigen, sozial verträglichen und klimaneutralen Wachstum in der Region unterstützen. 26 STÄRKUNG DER EUROPÄISCHEN UNION Angesichts einer anhaltend angespannten geopolitischen Lage und vor dem Hintergrund, dass Russland und seine Verbündeten die größte Bedrohung für Frieden, Freiheit, Demokratie und Sicherheit in Europa darstellen, streben wir eine stärker geopolitisch ausgerichtete EU an, die ihre Stärken bündelt, ihren inneren Zusammenhalt verbessert und sowohl wettbewerbsfähig als auch stärker dazu in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen. Der nächste institutionelle Zyklus muss dazu genutzt werden, die internen und externen Instrumente der EU zu stärken, auch im Bereich der Sicherheitspolitik, und der Strategischen Agenda 2024-2029 Rechnung tragen. Polen und Deutschland bekräftigen ihre Entschlossenheit, eine ehrgeizige Agenda für die EU voranzutreiben. Darüber hinaus möchten wir die regelmäßigen Konsultationen zur EU-Politik intensiveren. Erweiterung und Reformen Die Erweiterung der EU ist eine geostrategische Investition in Frieden, Sicherheit, Stabilität und Wohlstand und ein leistungsbasierter Prozess. Wir sind entschlossen, dafür Sorge zu tragen, dass die Erweiterung der Europäischen Union ein Erfolg wird, und Bewerberländer dabei zu unterstützen, die notwendigen Reformen zu intensivieren. Wir arbeiten zusammen, um den Beitrittsprozess der Länder, die sich der Europäischen Union anschließen wollen, weiter zu fördern und zu beschleunigen. Über unsere diplomatischen Akademien werden wir uns zu bewährten Verfahren austauschen, gemeinsame Beratungen und Treffen zur Ideenentwicklung sowie Studienbesuche organisieren, die kombiniert werden mit Seminaren und Workshops zur Kompetenzerweiterung. Die Möglichkeit eines Austauschs von Fachleuten oder gemeinsamer Maßnahmen wird weiter ausgelotet, auch im Zusammenhang mit Programmen für Ausbildung und Kapazitätsaufbau speziell für Diplomatinnen und Diplomaten und Beamtinnen und Beamten aus EU-Bewerberländern. Wir sind der Überzeugung, dass die Arbeit an der Erweiterung und an internen Reformen parallel vorangetrieben werden sollte, um sicherzustellen, dass zukünftige Mitgliedstaaten und auch die EU zum Zeitpunkt des Beitritts bereit dafür sind. Polen und Deutschland werden auf der Grundlage des vom Europäischen Rat am 27./28. Juni 2024 beschlossenen Fahrplans zu internen Reformen der EU zusammenarbeiten, um die Themen Werte, Politik, Haushalt und Governance der Union anzugehen, und zwar mit dem Ziel der Vorbereitung auf die Erweiterung, der Anpassung an ein neues geopolitisches Umfeld und der Verbesserung der Handlungsfähigkeit der EU. Unsere für EU-Angelegenheiten zuständige Ministerin und unser für EU- Angelegenheiten zuständiger Minister werden sich regelmäßig zum Thema interne 27 Reform der EU beraten, sowohl bilateral als auch mit EU-Partnern, unter anderem im Format des Weimarer Dreiecks. Sie werden eine bilaterale Arbeitsgruppe zu EU- Reformen ins Leben rufen, die vom Europäischen Sekretariat der Kanzlei des Ministerpräsidenten Polens und dem Auswärtigen Amt koordiniert wird. Wir würdigen die Fortschritte der Ukraine auf ihrem Weg in die EU, die sie unter den außergewöhnlichen Umständen des fortwährenden russischen Angriffskriegs erzielt hat, und ermutigen die Ukraine, ihre Anstrengungen fortzuführen. Wir begrüßen die formelle Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau und werden uns dafür einsetzen, dass mit beiden Ländern der Verhandlungscluster „Wesentliche Elemente“ ohne unnötige Verzögerungen eröffnet wird. Die Republik Moldau ist zu einem Ziel russischer Desinformations- und Destabilisierungsaktivitäten geworden, die darauf ausgerichtet sind, die Fortschritte des Landes auf seinem Weg in die Europäische Union zu behindern und zum Zweck haben, das Vertrauen in seine demokratisch gewählte Regierung und seine Institutionen zu untergraben. Unsere gemeinsamen Anstrengungen zielen darauf ab, Moldau bei der Stärkung seiner Widerstandsfähigkeit, Sicherheit und Stabilität zu unterstützen, unter anderem durch die Bereitstellung beiderseitigen Fachwissens, technischer Unterstützung, Hilfe beim digitalen Wandel und dem Übergang hin zu erneuerbaren Energiequellen, Politikplanung und Harmonisierungsbemühungen in multilateralen Gremien wie der EU oder der OSZE sowie andere gemeinsame Bemühungen im Rahmen der Prozesse zum Aufbau staatlicher Institutionen im Rat (Justiz und Inneres) und bei der Umsetzung der EU-Anforderungen. Wir werden gemeinsame Besuche deutscher und polnischer Vertreterinnen und Vertreter auf hochrangiger Ebene und Fachebene in Moldau durchführen, um politische und technische Unterstützung zu leisten. Wir werden die Reformen Georgiens auf seinem Weg in eine Zukunft in der EU weiterhin unterstützen. Angesichts der beunruhigenden innerstaatlichen Entwicklungen in Georgien und dem Abweichen der georgischen Behörden vom Weg hin zu einer Integration in die EU werden wir unser Handeln abstimmen, um die am besten geeigneten Maßnahmen zu ergreifen. In gleichem Maße bekennen wir uns nach wie vor zum Beitrittsprozess der Westbalkanstaaten und werden alle sechs Staaten weiterhin dabei unterstützen, die notwendigen Kriterien für einen Beitritt zur Europäischen Union zu erfüllen. Rechtsstaatlichkeit Die in den europäischen Verträgen verankerte Rechtsstaatlichkeit ist ein Grundpfeiler der Rechtsordnung der EU, die von entscheidender Bedeutung für das Prinzip des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten und für die Funktionsfähigkeit 28 der EU unerlässlich ist. Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit ist daher eine Grundvoraussetzung für eine Stärkung der EU insgesamt. Polen und Deutschland werden eng zusammenarbeiten, um die Rechtsstaatlichkeit in der EU zu schützen, insbesondere im Hinblick auf die Erweiterung der EU durch neue Mitgliedstaaten. Wir werden ferner darauf hinwirken, das Instrumentarium der EU für die Verteidigung und den Schutz der Rechtsstaatlichkeit zu verbessern und zu optimieren, um dessen Wirksamkeit zu steigern. Wettbewerbsfähigkeit, Binnenmarkt und Umsetzung der Kohäsionspolitik und der Europäischen Strukturfonds Da die Europäische Union einem zunehmenden globalen Wettbewerb und enormen geopolitischen Herausforderungen ausgesetzt ist, besteht die zentrale Notwendigkeit einer weiteren europäischen Integration, eines in hohem Maße wirksamen, vertieften Binnenmarkts ohne Hürden, insbesondere im Dienstleistungssektor, einer strategischen Souveränität der EU – in einer offenen Wirtschaft – sowie rascher Fortschritte beim ökologischen und digitalen Wandel. Wir treten dafür ein, dass die aktuellen EU-Strukturfonds die einzelnen Regionen dabei anleiten, ihre strategischen Investitionen so zu tätigen, dass die Bürgerinnen und Bürger in ganz Europa an nachhaltigem Wirtschaftswachstum teilhaben können. Wir unterstreichen die Rolle der Kohäsionspolitik bei der weiteren Stärkung des Binnenmarkts, indem sie Ungleichgewichte zwischen den Regionen abbaut, Wachstum ankurbelt und Innovationen fördert. Unsere Zusammenarbeit wird unter anderem die im 9. Kohäsionsbericht angesprochenen zentralen Handlungsfelder in den Blick nehmen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Notwendigkeit einer gezielten und ortsbezogenen Unterstützung für Investitionen entsprechend den konkreten regionalen Bedürfnissen, wobei regionalen Ungleichgewichten Rechnung getragen wird, auf der Abstimmung zwischen EU-Politik und nationaler sowie regionaler Politik und auf der Verbesserung der Verwaltungskapazitäten. Wir werden im Hinblick auf die strategische Umsetzung der EU-Strukturfonds in der aktuellen Förderperiode (2021-2027), politische Zielsetzungen, bewährte Verfahren und gewonnene Erkenntnisse zusammenarbeiten. Wir werden unsere Ansichten und Positionen zur Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2027 austauschen, wobei der Schwerpunkt auf ihrer Rolle und Wirkung, strukturellen Reformen und ihrer Vereinfachung liegt. Wir werden uns zur möglichen Rolle einer Kohäsionspolitik austauschen, die gemeinsame Herausforderungen in den Blick nimmt, indem sie besonderes Augenmerk auf Wettbewerbsfähigkeit und Wandel (beispielsweise Innovation, Digitalisierung, Klima und Umwelt, Demografie und Fachkräfte, ländliche Regionen) richtet, wobei ein Schwerpunkt auf einem ortsbezogenen Ansatz und einer Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit liegt. Wir werden in verschiedenen Handlungsfeldern Erfahrungen austauschen, unter anderem im Hinblick auf eine verbesserte Umsetzung der EU-Strukturfonds und 29 Erfahrungswerte aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, um daraus Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Zukunft abzuleiten. 30 WIRTSCHAFT UND VERKEHR Deutschland und Polen sind direkte europäische Nachbarn und enge Wirtschaftspartner. Seit 2020 steht Polen an fünfter Stelle unter den Handelspartnern Deutschlands, und Deutschland ist seit Jahren Polens wichtigster Handelspartner in der EU, was sich in stabilen und hohen Investitionen, in der Schaffung von Arbeitsplätzen und im Hinblick auf Innovationen widerspiegelt. Gemeinsam wollen wir die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und das nachhaltige Wachstum unserer Länder und der Europäischen Union steigern, wobei wir unser Ziel, die EU zum weltweit ersten klimaneutralen Kontinent zu machen, aufrechterhalten und umsetzen und folglich Wohlergehen und Wohlstand für unsere Bürgerinnen und Bürger erhöhen und gleichzeitig eine wirksame und sozial verantwortungsvolle ökologische Transformation im Einklang mit den Pfaden hin zur Einhaltung des 1,5- Grad-Ziels verwirklichen und die Umsetzung der Ergebnisse der weltweiten Bestandsaufnahme der COP 2023 in Dubai unterstützen. Derzeit stehen Polen und Deutschland als EU-Partner aufgrund der russischen Aggression gegen die Ukraine, der geopolitischen Lage sowie der dramatisch zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels vor ähnlichen Herausforderungen, wobei die Notwendigkeit betont wird, Abhängigkeiten in kritischen Bereichen sowie strukturelle Schwächen unserer Volkswirtschaften abzubauen, insbesondere solche, die die Energiesicherheit und die globalen Lieferketten beeinträchtigen. Deutschland und Polen werden aktiv zusammenarbeiten, um die Wettbewerbsfähigkeit, Widerstandsfähigkeit und strategische Souveränität der EU zu stärken, in einer offenen Wirtschaft. Wir wollen ein starker Standort für Industrie und Technologie bleiben und bei den grünen und digitalen Technologien der Zukunft weltweit führend sein. Wir müssen die richtigen Maßnahmen ergreifen, um private Investitionen und Innovationen überall in der EU anzukurbeln. Dazu müssen wir die Arbeit für die Schaffung wirklich integrierter europäischer Kapitalmärkte vorantreiben und unnötige bürokratische Belastungen abschaffen, unseren Ordnungsrahmen dahingehend entwickeln, dass die wirtschaftliche Dynamik gefördert wird, und die Mobilisierung der nötigen öffentlichen und privaten Investitionen unterstützen. Europa wird in den kommenden fünf Jahren eine neue wirtschaftliche Dynamik brauchen und wir sollten all unsere Bemühungen und Instrumente darauf ausrichten, sie freizusetzen und unsere Ziele zu erreichen. Außerdem müssen wir die Rechtsstaatlichkeit als Grundwert der EU und als Grundlage des Binnenmarkts stärken. Wir unterstützen eine ehrgeizige EU‑Handelspolitik auf Grundlage von Offenheit und Durchsetzungsfähigkeit. Wir müssen die Wirksamkeit unseres multilateralen Handelssystems mit der WTO im Zentrum stärken und außerdem bilaterale, plurilaterale und regionale Handelsabkommen sowie andere Formen maßgeschneiderter Partnerschaften als Mittel für Diversifizierung, De-Risking und den Aufbau geopolitischer Bündnisse, insbesondere mit Ländern im indopazifischen Raum und in Lateinamerika, fördern. Die EU-Handelspolitik sollte Diversifizierung, Resilienz, Reindustrialisierung, sozialen Standards und Nachhaltigkeit fördern. Angesichts der 31 geostrategischen Notwendigkeit, unsere Lieferketten zu sichern, müssen wir den EU- Ansatz im Hinblick auf EU-Handelsabkommen modernisieren, und den Schwerpunkt auf Themenbereiche von gemeinsamem Interesse mit Partnern überall auf der Welt legen. Um weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, sollten Handelsschutzinstrumente einheitlich eingesetzt werden, sofern notwendig, um unfaire oder unlautere Handelspraktiken wirksam zu bekämpfen. Wirtschaft, Industrie, ökologisch-digitaler Wandel und Innovation Wir werden die Bedingungen, die einer beidseitigen Wirtschaft- und Unternehmensentwicklung zuträglich sind, abstimmen und fördern. Wir werden ab 2024 im Format eines deutsch-polnischen Wirtschaftsforums und des Weimarer Dreiecks jährlich Treffen abhalten. Es wird Austausch und Zusammenarbeit in den Bereichen Innovation und Künstliche Intelligenz sowie Internationalisierung und Unterstützung von Start-ups geben, wobei die bestehenden Kooperationsstrukturen innerhalb der Deutsch- Polnischen Industrie- und Handelskammer sowie anderer Kooperationsplattformen genutzt und gegebenenfalls ausgebaut werden. Wir werden die Zusammenarbeit im Bereich Innovation zu gemeinsam finanzierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten aus allen Technologie- und Anwendungsbereichen (Deutschland: BMWK/ZIM, BGR, Polen: NCBR/INNOGLOBO, GIG) vertiefen und ausbauen. Wir werden Konsultationen zu Zukunftsthemen wie dem ökologischen Umbau der Industrie, kritische Rohstoffe, Halbleiter, Digitalisierung, Industrie 4.0, Start-ups und ihre Internationalisierung und dem zunehmenden Grad der Wiederverwendung von Rohstoffen (Kreislaufwirtschaft) abhalten und bei diesen Themen zusammenarbeiten. Um die Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu fördern, streben wir einen Erfahrungsaustausch sowie eine mögliche Zusammenarbeit zu seriellem, modularem und systemischem Bauen an, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen, mit denen diese Bauweisen gefördert werden (beispielsweise Reduzierung der Baukosten, Bauen mit Holz). Wir werden uns zu bewährten Verfahren und möglichen zukünftigen Strategien im Hinblick auf einen sozial gerechten Wandel in den Kohleabbauregionen austauschen, was auch Besuche vor Ort in Deutschland wie in Polen umfasst. Dies wird unter anderem durch Partnerschaftsprogramme und den institutionellen Austausch zwischen Fachleuten des öffentlichen Dienstes erfolgen, wobei ein Schwerpunkt auf bewährten Verfahren im Rahmen eines zunehmenden Bewusstseins für die Folgen der Transformation (für lokale Behörden, das Wirtschaftsumfeld und KMU sowie Schulen) liegt. Wir werden unsere etablierte Zusammenarbeit im Sektor Weltraumnutzung aktiv weiterentwickeln, und zwar unter Beteiligung der polnischen Weltraumbehörde (POLSA) und des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) sowie anderer 32 europäischer Einrichtungen, die Projekte der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) umsetzen. Wir werden uns hinsichtlich der Zukunft und der Prioritäten der Europäischen Union in diesem Politikbereich beraten, zum Beispiel bezüglich der Erwartungen für die neue EU-Wahlperiode insbesondere in den industriepolitischen Bereichen, beispielsweise hinsichtlich einer neuen EU-Strategie für den maritimen Sektor. Verkehr und Infrastruktur Wir werden uns bei der Modernisierung bestehender Bahnstrecken und zu möglichen zukünftigen Infrastrukturprojekten, die Polen und Deutschland verbinden, beraten und bei diesen zusammenarbeiten, um sie an die Entwicklung des Personen- und Güterverkehrsaufkommens auf der Schiene anzupassen. Wir werden bei der Entwicklung der Schieneninfrastruktur zwischen Polen und Deutschland Sicherheitsfaktoren und Aspekte der militärischen Mobilität berücksichtigen. Wir werden eng zusammenarbeiten, um die integralen Taktfahrpläne/Zielfahrpläne der Eisenbahn – Deutschlandtakt und Horyzontalny Rozkład Jazdy – miteinander zu verknüpfen, was auch eine Analyse der Reisezeiten zwischen polnischen und deutschen Städten und die Prüfung der Nachfrage umfasst, die Geschwindigkeit auf mehreren grenzüberschreitenden Bahnverbindungen zu erhöhen. Wir werden bei der Einführung des polnisch-deutschen Freundschaftstickets zusammenarbeiten. Wir werden Erfahrungen hinsichtlich der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften im Bereich Dekarbonisierung des Verkehrs (Kraftstoffe, grenzüberschreitende Planung und Bau von Ladestationen und Wasserstofftankstellen, Einrichtung einer Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge) austauschen. Im Bereich Binnenschifffahrt werden wir unseren Dialog und unsere Zusammenarbeit zur Umsetzung des deutsch-polnischen Abkommens über die gemeinsame Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutsch- polnischen Grenzgebiet für die Oder aus dem Jahr 2015 und zu Themen der Schiffsverkehrssicherheit fortsetzen. Wir werden im Bereich bauliche Erhaltung der Grenzbrücken zusammenarbeiten. Wir werden unseren Austausch zu Innovationen und Wissen in den Bereichen Straßenbau, Straßenverkehrstechnik und Verkehrssicherheit intensivieren. Wir werden am Ausbau der Kapazität der Verkehrsinfrastruktur mit Doppelnutzung arbeiten, um die europäische Widerstandsfähigkeit zu stärken und die Ukraine wirksamer zu unterstützen (Finanzierungsmöglichkeiten auf EU-Ebene, Umsetzung grenzüberschreitender Vorhaben, Erfahrungsaustausch). 33 Wir werden uns zu den zukünftigen Prioritäten der Europäischen Union und zu konkreten EU-Dossiers im Bereich Verkehr beraten, auch mit Blick auf den polnischen Vorsitz im Rat 2025. Digitalisierung Wir werden die Zusammenarbeit bei der Erstellung des Programms für den neuen institutionellen Zyklus der EU während des polnischen Vorsitzes im Rat der Europäischen Union verstärken. Wir werden für die Zeit des neuen Zyklus und der EU- Ratspräsidentschaft nach Themen von gemeinsamem Interesse suchen. Schwerpunkte wollen wir insbesondere auf die digitale Brieftasche, die internationale Ordnungspolitik zu KI sowie die Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste im Hinblick auf Desinformation legen. Wir werden die Einführung des „Digitalen Weimarer Dreiecks“ besprechen, in dessen Rahmen gemeinsame Positionen entwickelt werden sollen, die dann der Europäischen Kommission und den anderen Mitgliedstaaten präsentiert werden. Wir werden Wissen und Erfahrungen zur Umsetzung der EU- Rechtsvorschriften im Bereich Digitales austauschen. Wir werden zusammenarbeiten, um ein gemeinsames Formular für die Anmeldung entsandter Arbeitnehmender (eDeclaration) zu fördern und ein mehrsprachiges EU- Portal zu schaffen, das es Unternehmen ermöglicht, Entsende-Anmeldungen digital in ihrer Muttersprache vorzunehmen. Finanzielle Zusammenarbeit Wir werden einen Dialog zwischen Steuerfachleuten zu einer breiten Vielfalt steuerpolitischer Themen ins Leben rufen, um Investitionen und das Wirtschaftsumfeld zu fördern. Wir werden unsere Zusammenarbeit im Format des Weimarer Dreiecks im Bereich Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausbauen. Unsere Zollverwaltungen werden im Rahmen der Projektgruppe Europäische Hafenallianz darauf hinarbeiten, die Aktivitäten der Zollverwaltungen im Hinblick auf den Kampf gegen Drogen und das organisierte Verbrechen abzustimmen. Dies beinhaltet auch die Einsetzung des neuen Expertenteams EUCAB (EU Customs Alliance for Borders) ab 1. Januar 2025, dessen vorrangiges Ziel es sein wird, durch eine bessere Abstimmung, effizienten Informationsaustausch und die Bündelung des Personals der EU-Zollverwaltungen die operative Zusammenarbeit zu verbessern. Wir werden bewährte Verfahren austauschen, um ein florierendes Umfeld für FinTech- Unternehmen und ein wirksames Management aller Interessengruppen zu fördern, indem wir einen Expertendialog zu FinTech zwischen den Finanzministerien ins Leben rufen. 34 Stadtentwicklung Wir werden die Zusammenarbeit zur Umsetzung nationaler Stadtentwicklungspolitik ausbauen und uns zu daraus hervorgehenden bewährten Verfahren zur nachhaltigen Entwicklung funktionaler städtischer Gebiete austauschen. Vor dem Hintergrund der anstehenden polnischen EU-Ratspräsidentschaft und der nächsten Finanziellen Vorausschau der EU nach 2027, streben wir insbesondere mit Blick auf die Kohäsionspolitik einen engen Austausch zu Positionen in Bezug auf unsere nationale Stadtentwicklungspolitik und damit verbundene Themen an. Wir werden weiterhin als Teil der EU-Mission „100 klimaneutrale und intelligente Städte“ zusammenarbeiten und Erfahrungen zu bewährten Verfahren und nationalen Begleitprozessen sowie zu urbanem Klimaschutz im Kontext einer integrativen Stadtentwicklung austauschen. Wir werden unsere Zusammenarbeit im Bereich Kultur/kulturelles Erbe im Rahmen der thematischen Partnerschaft der EU-Städteagenda mit verschiedenen Städten und Partnern fortsetzen und möglichst ausbauen, darunter auch mit der Stadt Kattowitz (Katowice) und der Woiwodschaft Schlesien, sowie in diesem Rahmen die Zusammenarbeit zu „dissonantem Kulturerbe“ mit verschiedenen Partnern, darunter die Städte Danzig (Gdańsk) und Krakau (Kraków) sowie die Technische Universität Posen (Poznań). Entwicklungspolitik und -zusammenarbeit Wir werden die europäischen und internationalen Anstrengungen zur durchgängigen Berücksichtigung der Verknüpfung humanitäre Hilfe, Entwicklung und Frieden unterstützen, wodurch Gesellschaften widerstandsfähiger werden und die Faktoren, die Fragilität vorantreiben, angegangen werden. Wir werden Möglichkeiten für gemeinsame Besuche mit Vertreterinnen und Vertretern der EU im Rahmen der Team- Europa-Initiative ausloten, um in Partnerländern die Strategie „Global Gateway“ voranzubringen und Team Europa in Aktion zu zeigen. Wir prüfen ferner die Organisation gemeinsamer Team-Europa-Reisen mit Vertreterinnen und Vertretern der französischen Regierung im Rahmen des Weimarer Dreiecks. Wir werden die verstärkte Zusammenarbeit unserer Entwicklungsbanken, der Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), unterstützen, die darauf abzielt, den gegenseitigen Informationsaustausch und Wissenstransfer zu stärken, mögliche Vorhaben für eine gemeinsame Finanzierung zu ermitteln sowie die Zusammenarbeit auf EU-Ebene als Teil des JEFIC-Netzwerks europäischer bilateraler Entwicklungsbanken und Finanzinstitutionen weiter zu verbessern, auch um eine gemeinsame Nutzung von EU-Instrumenten der Entwicklungszusammenarbeit zu ermöglichen. Soziale Dimension Uns eint das Bekenntnis zu sozialem Zusammenhalt, sozialer Integration, hochwertigen Arbeitsplätzen und fairen Arbeitsbedingungen sowie zu einem 35 gerechten ökologischen und digitalen Wandel. Soziale Aufwärtskonvergenz und die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften der EU gehen Hand in Hand. Wir werden uns verpflichten, die soziale Dimension der Europäischen Union weiter zu stärken und den am 8. Mai 2021 auf dem Sozialgipfel von Porto beschlossenen Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte umzusetzen. Mit Blick auf das gemeinsame Ziel einer integrativen Wirtschaftsentwicklung beabsichtigen wir, unseren bilateralen Austausch und unsere bilaterale Zusammenarbeit zur umfassenden sozialen Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu vertiefen. Dazu wird auch ein Austausch über Erfahrungen und bewährte Verfahren im Bereich Inklusionspolitik, darunter die anstehende Einführung eines gesetzlich verankerten Systems für persönliche Assistenzkräfte in Polen, zählen. Vor dem Hintergrund der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit beabsichtigen wir, unseren bilateralen Austausch zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zu verstärken. Angesichts des derzeitigen ökologischen und digitalen Wandels beabsichtigen wir, den Informationsaustausch zu Berufsausbildungs- und Weiterbildungssystemen zu fördern, unter anderem zu spezifischer Beratung in den Bereichen Kompetenzen, Kompetenzerwerb und Aus- und Weiterbildung (insbesondere Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmenden im Zusammenhang mit ihrem Wechsel aus weniger gefragten Berufen in Berufe, die andere Kompetenzen erfordern). Wir beabsichtigen, uns zu bewährten Verfahren auszutauschen, wie die Arbeitsmärkte in Regionen, die besonders von den Kosten der Energiewende betroffen sind, unterstützt werden können. Die Energiewende muss mit der Erhaltung und Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze einhergehen. Dies kann am besten gelingen, wenn die Sozialpartner eingebunden und Tarifverträge gestärkt werden. Mit dem Ziel, die Achtung der Arbeitnehmerrechte zu fördern und zu stärken, werden wir an möglichen gemeinsamen Maßnahmen arbeiten, sowohl auf bilateraler als auch auf europäischer Ebene. Wir erkennen an, dass soziale Inklusion eine grundlegende Voraussetzung für widerstandsfähige Volkswirtschaften und Gesellschaften darstellt. Wir werden daher auf nationaler wie auf europäischer Ebene einen Beitrag zur Stärkung von Teilhabe und Inklusion leisten und damit sicherstellen, dass niemand zurückgelassen wird. 36 ENERGIE, KLIMA UND UMWELT Der Klimawandel erfordert einen nachhaltigen und beschleunigten Umbau unserer Energieversorgung, unserer Volkswirtschaften und unserer Industrien. Darüber hinaus wird der technologische Wandel tiefgreifende Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle von Unternehmen und unsere Gesellschaften insgesamt haben. Es ist wichtig, diesen Wandel so zu steuern, dass die damit einhergehenden sozio-ökologischen Chancen umfassend ergriffen werden können. Eine gemeinsame Zusammenarbeit und das gegenseitige Lernen aus bewährten Verfahren zwischen unseren Ländern wird dazu beitragen, dass wir diese vor uns liegenden Herausforderungen erfolgreich meistern werden. Um den Austausch zwischen beiden Regierungen im Bereich Energie und Klima zu erleichtern, werden wir eine Deutsch-Polnische Arbeitsgruppe für Energie und Klima einrichten. Die Arbeitsgruppe wird regelmäßig zusammenkommen und aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachebene aus Ministerien bestehen, die mit den zu besprechenden Themen befasst sind. Darüber hinaus kommen beide Regierungen überein, den Umfang der Aktivitäten der Deutsch-Polnischen Energieplattform zu fördern, darunter ihr hochrangiges bilaterales deutsch-polnisches Energiewendeforum. Wir werden die Zusammenarbeit im Rahmen der Deutsch-Polnischen Energieplattform mit dem Ziel fortsetzen, unsere Energieversorgung zu stärken, die Umstellung unserer Energiesysteme voranzutreiben und erschwingliche und wettbewerbsfähige Energiepreise sicherzustellen, insbesondere durch Vorhaben im Bereich Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Wasserstoff, Infrastruktur und Energiemarkt. Energie Wir werden uns regelmäßig zu unseren Strategien austauschen, die auf einen schnelleren Einsatz erneuerbarer Energiequellen, insbesondere Offshore- und Onshore-Windenergie sowie Photovoltaik, ausgerichtet sind. Wir wollen die Energieeffizienz verbessern und die Dekarbonisierung des Wärmesektors, insbesondere im Bereich Fernwärme, erleichtern. Wir wollen uns zu bewährten Verfahren in Bezug auf Strategien und Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils von Wärmedämmung bei Wohngebäuden austauschen. Wir werden die Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft diskutieren, was auch die Dekarbonisierung der Industrie und die Umsetzung der Ziele zu erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) bis 2030 umfasst. Wir werden unsere Erfahrungen in Bezug auf Technologien und Rechtsvorschriften im Bereich Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft in Europa austauschen. Wir werden Beratungen zu gemeinsamen Infrastrukturprojekten wie den Bau des Nordic-Baltic Hydrogen Corridor führen und andere grenzüberschreitende Vorhaben umsetzen. Wir werden uns zur Umrüstung von Gasspeichern in Wasserstoffspeicher, zur Entwicklung neuer Wasserstoffspeicher und bis 2035 benötigte Mengen austauschen. 37 Im Hinblick auf die Entwicklung der grenzüberschreitenden Infrastruktur werden wir das Potenzial für die bestmögliche Entwicklung einer grenzüberschreitenden Infrastruktur für alternative Kraftstoffe prüfen; wir werden den Ausbau des grenzüberschreitenden Stromaustauschs erörtern und uns zu bewährten Methoden zur zügigen Modernisierung unserer Stromnetze beraten; und wir werden uns auch zur Entwicklung grenzüberschreitender Wasserstoffpipelines austauschen. Wir werden uns zu bewährten Methoden im Bereich Energiespeicherung und - flexibilität austauschen, insbesondere zur Einführung von Förderrahmen für die Errichtung von Energiespeicheranlagen und anderer Anreize, sowie zur Entwicklung neuer Batterietechnologien, insbesondere mit Blick darauf, die Abhängigkeit der Produktion von der Lieferung importierter Rohstoffe von außerhalb der EU oder dem Recycling von Altbatterien zu reduzieren, zum beschleunigten Einbau intelligenter Zähler, zur Ausweitung der Bereitstellung von Flexibilitätsleistungen durch private und gewerbliche Prosumenten, beispielsweise intelligentes Laden, und zur Erhöhung der Kapazität der klimafreundlichen flexiblen Energieerzeugung. Wir werden unsere Zusammenarbeit bei Themen der Energiesicherheit vertiefen, insbesondere im Hinblick auf bezahlbare und sichere Öl- und Gaslieferungen vor dem Hintergrund von Russlands Angriffskrieg und seinem Einsatz von Energie als Waffe, was auch beinhaltet, unsere Anstrengungen zur Diversifizierung unserer Energieversorgung fortzuführen und zu intensivieren und darauf hinzuarbeiten, Russlands Einnahmen aus Energieexporten wirkungsvoll zu reduzieren. Wir werden die deutsch-polnische Zusammenarbeit von Unternehmen in den Bereichen Rohölinfrastruktur und Stabilität der Kraftstoffversorgung von Deutschland nach Polen fördern. Wir werden uns im Hinblick auf die Sicherstellung der Öllieferungen an die Raffinerie PCK in Schwedt, den Bedarf und Status von Öllieferungen an die Raffinerie PCK in Schwedt über das polnische Unternehmen Naftoport und dessen Eigentümerstatus abstimmen. Im Falle einer Störung der Transitflüsse durch Russland werden Polen und Deutschland in enger Abstimmung handeln, um eine stabile Versorgung der Raffinerie PCK in Schwedt mit Öl und eine sichere Versorgung der Region aufrechtzuerhalten. Wir werden uns im Hinblick auf die Produktion und die Einfuhr von mit Strom aus erneuerbaren Energien erzeugtem Wasserstoff und von grünem Ammoniak zu bewährten Verfahren austauschen und über eine Zusammenarbeit hierbei beraten, um die Ziele des Pakets „Fit für 55“ und der Neufassung der Erneuerbare-Energien- Richtlinie der EU (RED III) zu erreichen. Klimaschutz Wir unterstützen die Umsetzung des Ziels der Klimaneutralität der EU bis 2050 und werden uns zu bewährten Verfahren zur Umsetzung des Pakets „Fit für 55“ einschließlich des Emissionshandelssystems austauschen sowie zur Weiterentwicklung der Klima- und Energiepolitik der EU und des europäischen Grünen 38 Deals, was auch die Überprüfung des Europäischen Klimagesetzes umfasst. Wir werden in Vorbereitung auf die Klima-Sozialpläne Beratungen abhalten. Wir werden ferner im Rahmen von EU-Verfahren eng zusammenarbeiten, damit der nächste national festgelegte Beitrag der EU für 2035 deutlich vor der COP30 übermittelt werden kann. Umwelt Wir werden in Bezug auf den grenzüberschreitenden Naturschutz und den Nationalpark Unteres Odertal im Rahmen des Deutsch-Polnischen Programmrats zu Schutzgebieten im Unteren Odertal zusammenarbeiten. Wir werden kooperieren, um die Überwachung des Grundwassers in der Grenzregion zu verstärken, die gemeinsame Wiederherstellung des Ökosystems Oder und dessen Schutz auszubauen und naturbasierte und auf biologischer Vielfalt aufbauende Lösungen im Kampf gegen den Klimawandel zu stärken. Wir werden eine Plattform für Dialog und Zusammenarbeit zum Thema illegale Verbringung von Abfällen einrichten, die einen langfristigen und regelmäßigen Dialog sowie gemeinsame Prüfungen durch die zuständigen Behörden in Polen und Deutschland ermöglichen würde. Dieser Dialog wird mit Vertreterinnen und Vertretern der Fachebene aus Ministerien und weiteren einschlägigen Behörden bestehen, die mit den zu besprechenden Themen befasst sind. Wir werden in der polnisch-deutschen Arbeitsgruppe für Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen bei UVP und SUP zusammenarbeiten. Wir werden unsere Erfahrungen zu den Grundsätzen austauschen, die beschlossen wurden, um die Entwicklung nachhaltiger Flugkraftstoffe auf Regierungsebene zu unterstützen. Wir werden den Jugendaustausch zum Thema Umwelt fördern und eine polnisch- deutsche Arbeitsgruppe für den Jugendaustausch zu Umweltkultur einrichten. Ernährung und Landwirtschaft Mit Blick auf die derzeitigen und zukünftigen Herausforderungen für die europäische Landwirtschaft und die Ernährung in Europa werden wir bei der Entwicklung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) weiter eng zusammenarbeiten. Beide Seiten arbeiten gemeinsam am Aufbau widerstandsfähiger und nachhaltiger Agrar- und Ernährungssysteme und an verwaltungstechnischen Vereinfachungen für die Bäuerinnen und Bauern und die mit der GAP verbundene Verwaltung, auch im Rahmen der polnischen EU-Ratspräsidentschaft 2025. 39 Wir wollen im Bereich ökologischer Landbau und Agrarökologie zusammenarbeiten, was auch umfasst, zu prüfen, ob gemeinsame Aktionspläne und gemeinsame Forschung in diesem Bereich möglich wären. Wir werden auf dem Gebiet genetische Ressourcen zusammenarbeiten, um im Rahmen nationaler Entwicklungsstrategien die biologische Vielfalt zu fördern. Wir werden uns zu bewährten Verfahren zur Erhaltung und Nutzung genetischer Ressourcen austauschen und Wertschöpfungsketten entwickeln, die im Einklang mit der Strategie für genetische Ressourcen in Europa stehen. Unsere Zusammenarbeit wird den Zugang zu genetischen Ressourcen erleichtern, den Austausch von Managementerfahrungen ermöglichen, die Erhaltung von mit Kulturpflanzen verwandten Wildarten (WEL) fördern und grenzüberschreitende Zuchtprogramme ermöglichen. Darüber hinaus werden wir unser Wissen hinsichtlich der Zusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene austauschen, auch im Rahmen des Internationalen Vertrags über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGRFA) und des Europäischen Kooperationsprogramms für pflanzengenetische Ressourcen (ECPGR). Wir werden im Rahmen nationaler Entwicklungsstrategien Biodiversität und genetische Ressourcen fördern. 40 FOLLOW UP Die Ministerien für auswärtige Angelegenheiten werden die Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen dieses Aktionsplans im Einklang mit den jeweiligen innerstaatlichen Rechtsvorschriften und den sich aus der gemeinsamen Mitgliedschaft in der EU und dem Völkerrecht ergebenden Verpflichtungen überwachen und fördern. Bei Regierungskonsultationen wird die Umsetzung des Aktionsplans regelmäßig überprüft, um ihn an neue Prioritäten und Herausforderungen anzupassen. Die Staatssekretäre werden in ihre regelmäßigen Konsultationen zur Vorbereitung der bilateralen Regierungstreffen die Fortschrittsberichte zur Umsetzung des Aktionsplans einbeziehen, wobei auch einschlägige Beiträge aus dem parlamentarischen Dialog und dem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der polnischen und deutschen Zivilgesellschaft einfließen werden, welche die Vielfalt der unterschiedlichen Dimensionen der polnisch-deutschen Partnerschaft widerspiegeln. |
Lipiec 2024 Polsko-Niemiecki Plan Działań
PREAMBUŁA
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https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/2295276/b5e9e128f9d0909349fd9a57f04cbe69/2024-07-02-deu-pol-aktionsplan-de-data.pdf?download=1






